Standpunkt von Erwin Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie.
Eindeutig JA!
Derzeit müssen neue Gewerbegebiete an bestehende Siedlungen angefügt werden (sog. Anbindegebot). Wir wollen den Gemeinden aber ermöglichen, an Autobahnausfahrten, bei touristischen Projekten und interkommunalen Gewerbegebieten, auch „auf die grüne Wiese“ zu gehen. Das gilt nicht für den Handel, der muss im oder am Ort bleiben.
Die Gemeinden kennen die Vorteile von Standorten selbst am besten. Staatliche Vorschriften und Vorgaben müssen zurücktreten vor der örtlichen Eigenverantwortung. Niemand will seine Heimat zerstören, dafür braucht man keinen Wächter an der Regierung. Man kann nicht ständig von kommunaler Eigenständigkeit reden, man muss sie auch praktizieren!
Das Gewerbegebiet „auf der grünen Wiese“ vermeidet Konflikte. Produzieren verursacht Emissionen, bringt LKW-Verkehr, macht Lärm. Das sollte man von Wohngebieten wegziehen und sie nicht dort ankleben. Für große und stark emittierende Anlagen und Logistik-Projekte gilt das heute schon. Diese Vorteile wollen wir auch Mittelstand, Handwerk und Kleingewerbe eröffnen.
Was Gemeinden für Großunternehmen jetzt schon dürfen, sollen sie auch dem örtlichen Gewerbe ermöglichen. Das stärkt auch den ländlichen Raum.
Es kommt das Gegenargument „Flächenverbrauch“. Das zieht aber nicht, denn er bleibt gleich, ob an Autobahn oder Stadtrand. Übrigens sind nur etwa 12% der Landesfläche verbaut. Und die Umwandlung eines Maisfeldes in ein Gewerbegebiet muss kein ökologischer Verlust sein.
Es kommt das Gegenargument „Zersiedelung“. Das muss man abwägen. Das neue Gewerbegebiet kommt ja nicht mitten hinein in eine Naturoase, sondern dorthin, wo durch eine Autobahn schon ein großer Eingriff stattgefunden hat. Oft sind PR-Parkplätze daneben. Dort noch ein Gewerbegebiet anzuhängen, zerstört nicht zusätzlich die freie Landschaft. Im Übrigen gelten die Schutzvorschriften für Biotope unverändert.