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05.08.2016

Soll die Vorratsdatenspeicherung auch für E-Mails und soziale Medien erlaubt sein?

Standpunkt von Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags, für die Bayerische Staatszeitung:

Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags

Die schrecklichen terroristischen Anschläge in Würzburg, Ansbach und Frankreich der letzten Wochen, aber auch der Amoklauf von München haben gezeigt, wie wichtig die Verkehrsdatenspeicherung zur digitalen Spurensicherung ist. Die Bürger erwarten, dass der Staat alle Ermittlungsansätze nutzt und Wehrhaftigkeit beweist. Es hat sich gezeigt, dass die Täter teilweise sogar unmittelbar vor den Anschlägen noch elektronischen Kontakt mit Mitwissern hatten. Die Spuren, die sie dabei hinterlassen haben, sind teilweise ausschließlich digitale Spuren. Es wäre unverantwortlich, diesen digitalen Spuren nicht nachzugehen. Sollte es tatsächlich Mittäter oder Hintermänner geben, könnten Sie andere Menschen zu weiteren Anschlägen motivieren oder sie selbst planen. Das müssen wir unbedingt verhindern.

Dazu reicht es nicht, nur Zugriff auf Verbindungsdaten von SMS oder Telefon zu haben. Die Täter nutzen längst andere Kurznachrichtendienste wie WhatsApp, Internettelefonie über Skype oder nach wie vor klassische E-Mails. Die Speicherung und Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten muss deshalb praxisgerechter ausgestaltet werden. Auch die Anbieter von E-Mail-Diensten und die Betreiber Sozialer Medien müssen verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu speichern. Die Verbindungsdaten müssen zudem länger als zehn Wochen gespeichert werden dürfen. Der Bundesjustizminister muss hier unverzüglich handeln. Dazu gehört auch, eine Rechtsgrundlage für die Dechiffrierung verschlüsselter Kommunikation über das Internet zu schaffen. Der Ruf nach immer mehr Beamten auf dem Gebiet der Cyberkriminalität hilft nicht, wenn diese nicht gleichzeitig in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit zu machen.

Und weil es bewusst so oft falsch dargestellt wird, betone ich noch einmal ausdrücklich: Die von den Internet- und Telefondienstleistern gespeicherten Verbindungsdaten geben keinen Einblick in den Inhalt der Nachrichten und Gespräche. Es geht einzig und alleine darum, im Fall der Fälle mit richterlichem Beschluss zu erfahren, mit wem die Täter Kontakt hatten.
 

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