Endspurt im Gesetzgebungsverfahren für das Bayerische Betreuungsgeld: Staatsministerin Emilia Müller hat in der Fraktionssitzung einen Zwischenstand zur Umsetzung gegeben.
Laut Gesetzentwurf können Eltern die Leistung rückwirkend zum 1. Januar 2015 beantragen. Das ermöglicht einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung. Die Eltern wurden bereits im Dezember 2015 darüber informiert. Die Ministerin rechnet mit 60.000 bis 70.000 Anträgen für diesen Zeitraum. Um diese Anträge zügig zu bescheiden, wurde eigens eine Software für eine automatische Bearbeitung entwickelt und das Personal durch befristete Mehrarbeit und Pensionäre kräftig aufgestockt.
Einen Film der CSU-Fraktion zum Betreuungsgeld finden Sie hier.