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15.06.2023

Beschluss des neuen Denkmalschutzgesetzes

Das neue Denkmalschutzgesetz wurde am Mittwochabend mit breiter Mehrheit in zweiter Lesung vom Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen.

Hauptredner unserer Fraktion war MdL Helmut Radlmeier aus Landshut, der das Gesetz als gelungenes „Update“ des geltenden Denkmalschutzgesetzes bezeichnete. Hier werde erstmals in Deutschland erfolgreich Klima und Denkmalschutz zusammengedacht: „Diese werden künftig in Hand gehen.“ Er freue sich, dass es künftig auch Photovoltaikanlagen in denkmalgeschützten Ensembles geben könne, wie zum Beispiel auch in seiner Heimatstadt Landshut. Diese müssten natürlich so gestaltet werden, dass sie auf das Denkmal selbst, wie auch auf das geschützte Ensemble Rücksicht nehmen.
Mit der Einführung eines Schatzregals im neuen Denkmalschutzgesetz könne dem Raubbau an Bodendenkmälern endlich wirksam entgegengewirkt werden. Im Gegensatz zu ähnlichen Regelungen in anderen Bundesländern sei das bayerische Gesetz besonders eigentümerfreundlich. Denn die Grundstückseigentümer werden entschädigt, wenn auf ihren Grundstücken archäologische Funde entdeckt worden sind. Für die kommende Wahlperiode ist eine engere Zusammenarbeit zwischen der Landesarchäologie und den ehrenamtlichen Sondengehern in Bayern angedacht, die einen wichtigen Beitrag zur Heimatpflege leisteten.
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