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09.03.2023

Anhörung zum Denkmalschutzgesetz

Über die Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes haben diese Woche im Senatssaal des Bayerischen Landtages unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden Robert Brannekämper zahlreiche Sachverständige aus Archäologie, Architektur und Denkmalpflege mit den Abgeordneten diskutiert. 

Foto: CSU-Fraktion
Bei der Reform des Denkmalschutzgesetzes  geht es darum, einerseits die Denkmäler und Bodendenkmäler in Bayern bestmöglich zu schützen und andererseits vorhandene Energiepotenziale künftig noch stärker zu nützen.  So sollen Raubgrabungen verhindert werden, indem erstens ein Schatzregal eingeführt wird und zweitens ein generelles Verbot für Sondengeher auf eingetragenen Bodendenkmälern verhängt wird.
Darüber hinaus sollen mehr Möglichkeiten eröffnet werden, um künftig auch in und auf Denkmälern Solar- und Geothermieanlagen errichten zu können. Auch der Bau von Windkraftanlagen soll erleichtert werden. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass nur noch Windkraftanlagen in der Nähe von besonders landschaftsprägenden Denkmälern und Ensembles ein Erlaubnisverfahren durchlaufen müssen.  Die Diskussion hat viele Gesichtspunkte zutage gefördert, die bei der kommenden Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst Mitte April als Grundlage für Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf dienen können.  

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