Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest und der Corona-Pandemie sind sowohl für die Mastschweinehalter als auch für die Ferkelerzeuger katastrophal. Die Preiseffekte dieser Ereignisse überlagern und verstärken sich gegenseitig.
Die Regierungsfraktionen haben daher einen Antrag für das Plenum am 2. Dezember 2020 eingebracht, der auf die Dringlichkeit nach Unterstützungsmaßnahmen hinweist. Höhere Fördersätze für tiergerechte Bauvorhaben bei gleichzeitiger vorübergehender Produktionseinschränkung, sowie beschleunigte Verfahren bei Bauvorhaben zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind ein richtiger Ansatz, genauso wie die Umsetzung der Vorschläge der Borchertkommission.
Wir müssen aber auch prüfen, inwieweit Hemmnisse in den Schlachtbetrieben, u.a. verursacht durch Corona-bedingte Personalengpässe, beseitigt werden können. Denkverbote bei den Hilfen darf es nicht geben. Im Zuge der weiteren Unterstützungsmaßnahmen halten wir es daher für gerechtfertigt und dringend notwendig, dass Schweinehalter an den Corona-Hilfen, die das Bundeswirtschaftsministerium aufgelegt hat, gegebenenfalls durch Anpassung der entsprechenden Programme, wie z.B. Überbrückungshilfen, Novemberhilfen und deren Folgeprogramme, ebenfalls partizipieren können.
Auch wir in Bayern wollen alles tun, um den Sektor zu stärken, sei es bei der Unterstützung der regionalen Vermarktung z. B. durch eine verbesserte Förderung, der Anpassung der Fördersätze im Rahmen der Investitionshilfen oder durch die Beratung der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Verbundpartner.
Martin Schöffel: „Die Schweinehaltung ist Markenzeichen vieler Ackerbauregionen in Bayern. Wir müssen alles tun, damit wir die Versorgung mit Ferkeln und Schweinefleisch in Bayern auch in Zukunft mit heimischer Erzeugung sichern und Schweinehalter ein auskömmliches Einkommen erwirtschaften können, ansonsten laufen wir Gefahr, dass die Schweinefleischproduktion in andere Regionen abwandert – und das gilt es unbedingt zu verhindern.“