Schickt ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU (oder nach Island, Liechtenstein, der Schweiz und Norwegen) auf Dienstreisen, Messen oder Montagen, muss er dafür eine sog. A1-Bescheinigung beantragen. Eine A1-Bescheinigung müssen Beschäftigte selbst dann mitführen, wenn die Dienstreise im Ausland nur wenige Minuten dauert.
Wir fordern die Staatsregierung daher auf, sich auf Bundes- und europäischer Ebene weiter mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für kurze Entsendungen – wie z.B. normale Dienstreisen – eine A1-Bescheinigung nicht beantragt und mitgeführt werden muss.
Weitere Details lesen Sie im Dringlichkeitsantrag zum Thema.