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06.07.2018

Wohneigentum via Erbbaurecht: Soll man das in Bayern stärker fördern?

Eberhard Rotter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Verkehr, Wohnungs- und Städtebau der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag:

Unser Ziel ist, dass bis 2025 in Bayern insgesamt 500.000 Wohnungen neu errichtet werden. Deshalb steht für uns die Schaffung von Wohnraum im Fokus. Wir  müssen bauen, bauen, bauen – und dafür bestmögliche Unterstützung bieten.

Wir haben bereits viel erreicht: Für das Vier-Jahresprogramm des Wohnungspakts Bayern stellen wir rund 2,6 Milliarden Euro bereit. Damit werden bis 2019 insgesamt 28.000 neue Mietwohnungen entstehen. Um einen starken Anreiz zu setzen, wird der Freistaat die Wohnraumförderung noch attraktiver gestalten. Allein im Haushalt 2018 stehen dafür 886 Millionen Euro zur Verfügung.

Da der Grundstückskauf beim Erbbaurecht entfällt, sind für Erbbaurechtsnehmer die Liquiditätsvorteile gegenüber Volleigentümern auf Jahrzehnte erheblich. Langfristig kann so eine gute Tragbarkeit der Belastung oder eine sozialverträgliche Miete erreicht werden. Der Grundstücksgeber profitiert im Gegenzug von in der Regel inflationsgeschützten Zinszahlungen. Wir begrüßen daher Erbbaurechts-Gestaltungen, weil sie insbesondere Privatleuten und jungen Genossenschaften den Weg zur Verwirklichung eines Bauvorhabens erleichtern. Alle Mittel, die helfen, mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, sind sinnvoll!

In Bayern kann ein Erbbauberechtigter sowohl für die Eigen- als auch die Mietwohnraumförderung einen Antrag stellen. Zudem fördert der Freistaat Städte und Gemeinden, womit Mietwohnraum auch auf Grundstücken errichtet werden kann, die beispielsweise von den Kirchen im Erbbaurecht überlassen wurden.

Wir sind auf allen zentralen Feldern für mehr bezahlbaren Wohnraum aktiv: So gründet die Staatsregierung mit der BayernHeim eine eigene staatliche Wohnungsbaugesellschaft, fördert Miet- und Studentenwohnungen und schafft Anreize für Modernisierungen. Neue Förderungen wie die Bayerische Eigenheimzulage und das Bayerischen Baukindergeld sind in ihrer Form einmalig in Deutschland. Neben der Grundförderung von 10.000 Euro stocken wir die Förderung des Bundes um 300 Euro auf 1500 Euro pro Kind und Jahr auf. Das alles sind starke Signale an all diejenigen, die Wohneigentum schaffen möchten: Der Freistaat leistet seinen Beitrag!

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