Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Daniel Artmann, Barbara Becker, Alexander Dietrich, Patrick Grossmann, Manuel Knoll, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Werner Stieglitz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 03 02 wird der Ansatz im Tit. 525 01 (Fortbildung der Beamten und Arbeitnehmer der Allgemeinen Inneren Verwaltung) im Jahr 2024 einmalig um 150,0 Tsd. Euro von 2.535,5 Tsd. Euro auf 2.685,5 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.
Traumabewältigung von Geflüchteten in Bayern ist ein zentraler Baustein zur Gewährleistung sozialen Friedens. Ziel des Projekts ist daher die Fortbildung der Mitarbeiter möglichst in allen Formen der Unterbringung (ANKER und Anschlussunterbringung) zur Erkennung und Bewältigung von Traumata von Geflüchteten.
Dies ist äußerst hilfreich, da dadurch psychische Störungen möglichst frühzeitig erkannt und den Betroffenen somit rechtzeitig die erforderlichen Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten angeboten werden können. Die Identifikation stellt somit die erste Stufe der psychosozialen Versorgung traumatisierter Geflüchteter dar. Durch die sich daran anschließende psychosoziale Betreuung kann den psychisch erkrankten Geflüchteten frühzeitig geholfen werden, wodurch sie deutlich schneller und besser in den Arbeitsmarkt sowie in die Gesellschaft integriert werden können.
Zusätzlich stellt die Erkennung und Behandlung von Traumata einen wichtigen Baustein im Bereich des Gewaltschutzes dar, da dadurch die Ursache von späteren möglichen gewalttätigen Handlungen präventiv behandelt werden und somit die Bürgerinnen und Bürger sowie andere Schutzsuchende vor Gewalthandlungen geschützt werden können.
Die Haushaltsmittel könnten den Fortbildungsbudgets der Regierungen zugewiesen werden, die diese dann eigenverantwortlich entsprechend bewirtschaften.