Alexander Flierl, Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Sebastian Friesinger, Thomas Holz, Gerhard Hopp, Petra Loibl, Thomas Pirner, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Kristan Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Ulrike Müller, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Tobias Gotthardt, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- und Europaebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, insbesondere mit dem Instrument des nationalen Wiederherstellungsplans, praxistauglich umgesetzt wird, damit kein weiterer übermäßiger Bürokratie- und Kostenaufwand für die Betroffenen entsteht. Erforderliche bundesrechtliche Regelungen müssen vom Bund schnellstmöglich und in enger Abstimmung mit den Ländern auf den Weg gebracht werden. Zudem müssen offene Finanzierungsfragen von der EU unverzüglich geklärt werden. Eine Überwälzung von Kostenlasten wegen neuer zentralistischer Vorgaben auf Länder und Kommunen ist abzulehnen.
Der Abstimmungsprozess zur EU-Wiederherstellungsverordnung ist auf europäischer Ebene bereits sehr weit fortgeschritten. Bevor die Verordnung durch die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann, muss die vorläufige politische Einigung noch durch das Plenum des Europäischen Parlaments sowie im Rat auf Ministerebene bestätigt werden.
Die Bayerische Staatsregierung hat sich nicht zuletzt aufgrund des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 18.07.2023 (Drs. 18/30139) - Schutz unserer landwirtschaftlichen Kulturlandschaft - Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur grundlegend überarbeiten! in den bisherigen Abstimmungsprozess zur EU-Wiederherstellungsverordnung bereits intensiv eingebracht, insbesondere auch im Hinblick auf eine praxistaugliche Ausgestaltung der Verordnung und eine verbesserte Finanzierung auf europäischer Ebene.
Diesen Fokus gilt es auch jetzt für die Regelungs- und die anstehende Umsetzungsphase in den Blick zu nehmen, sofern für die Einführung und Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung beispielsweise ergänzende bundesrechtliche Regelungen erforderlich sind. Insbesondere müssen die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen werden, wobei für neue Belastungen von Ländern und Kommunen kein Raum besteht.