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Nachtragshaushaltsplan 2025;
hier: Stärkung des Katastrophenschutzes im Landkreis Günzburg durch dezentrale Unterbringung von Einsatzmitteln
(Kap. 03 24 Tit. 883 05

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/5540

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Josef Zellmeier, Holger Dremel, Daniel Artmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Patrick Grossmann, Josef Heisl, Thomas Holz, Manuel Knoll, Harald Kühn, Jenny Schack, Werner Stieglitz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Tobias Gotthardt, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 werden folgende Änderungen vorgenommen:


In Kap. 03 24 wird der Ansatz im Tit. 883 05 (Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Beschaffungen aus dem Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030) im Jahr 2025 einmalig von 1.300,0 Tsd. Euro um 50,0 Tsd. Euro auf 1.350,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit.893 06.



Der Katastrophenschutz im Landkreis Günzburg soll unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Hochwasserlage Ende Mai/Anfang Juni 2024 durch Beschaffung einer flexiblen Zeltlösung zur Unterbringung von Fahrzeugen und Material gezielt verbessert werden, um die Reaktionsfähigkeit in Katastrophenfällen zu erhöhen. Die derzeitige und vorübergehende Lagerung von Einsatzmitteln beim THW Krumbach ist unzureichend. Aktuell werden Einsatzmittel, die im Eigentum des Landkreises Günzburg stehen, in den sanierungsbedürftigen Räumlichkeiten des THW Krumbach gelagert. Mit der Beschaffung einer Fahrzeug- und Materialunterbringung soll dieser Zustand verbessert werden. Zudem bietet die angedachte Zeltkonstruktion die Möglichkeit einer flexiblen Umnutzung im Bedarfsfall.

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