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Nachtragshaushaltsplan 2025;
hier: Brücke Marxheim
(Kap. 12 77 Tit. 883 09 neu)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/5489

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Alexander Flierl, Barbara Becker, Daniel Artmann, Volker Bauer, Andrea Behr, Maximilian Böltl, Franc Dierl, Leo Dietz, Wolfgang Fackler, Patrick Grossmann, Thomas Holz, Manuel Knoll, Harald Kühn, Petra Loibl, Werner Stieglitz, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 12 77 wird ein neuer Tit. 883 09 mit der Zweckbestimmung -Zuwendung an die Gemeinde Marxheim für die Erneuerung der Brücke am Altwasser der Donau- ausgebracht und mit einem Ansatz in Höhe von 100,0 Tsd. Euro ausgestattet.


Es wird bei diesem Tit. folgender Haushaltsvermerk ausgebracht:
-Die Mittel werden als Förderung auf Basis von Art. 23 und 44 BayHO ohne Anwendung von Förderrichtlinien bewilligt.-


Zur Deckung wird in Kap. 13 02 Tit. 893 06 der Ansatz im Jahr 2025 um 100,0 Tsd. Euro gekürzt.


 



Bei der Brücke in Marxheim handelt es sich um einen sehr alten Fußgängersteg über den Mündungsbereich eines Altarms der Donau in die Donau. Der Steg wurde beim letzten Hochwasser beschädigt und ist sanierungsbedürftig. Eigentümer ist der örtliche Wasserzweckverband. Eine sanierte Brücke muss insbesondere auch hochwassergeeignet sein. Zudem sind beim Standort im Auwaldbereich, in der Mündung des Altarms in die Donau auch naturschutzfachliche Fragen zu berücksichtigen. Die Sanierung der Brücke im Sinne des Erhalts der Sozialfunktion des Gewässers als Erholungsraum kann im Rahmen einer Einzelprojektförderung (maximal 90%) an die Gemeinde Marxheim erfolgen.  


 

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