Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Petra Guttenberger, Holger Dremel, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Stephan Oetzinger, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag begrüßt, dass der Freistaat Bayern als erstes Flächenland in Deutschland im März 2024 mit der Einführung einer Bezahlkarte für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beginnt. Der Landtag unterstützt die Staatsregierung in ihren Bemühungen, diese Bezahlkarte nach der Testphase landesweit auszurollen. Die Bezahlkarte ist ein wichtiger Baustein für eine Asylpolitik nach dem Grundsatz -Humanität und Ordnung-.
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich weiterhin mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung endlich ihre Blockadehaltung aufgibt, ihrer Verantwortung gerecht wird und eine Grundlage für die bundesweite Einführung einer umfassenden Bezahlkarte schafft.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den erweiterten rechtlichen Rahmen für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auszuschöpfen und die Anzahl von Arbeitsgelegenheiten in Bayern gemeinsam mit den Kommunen insgesamt auszubauen.
Der Landtag sieht jetzt den Bund gefordert, endlich eine echte Asylwende zu schaffen und die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Dazu bedarf es wirksamer Maßnahmen wie z. B. den Abschluss von deutlich mehr Rückführungsabkommen oder die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Die Zeit der Worte und vertaner Chancen auf Migrationsgipfeln ist vorbei.
Die Ausgabe einer Bezahlkarte für Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz startet in Bayern im März 2024 in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie der Stadt Straubing. Dann wird die flächenflächendeckende Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beginnen. Damit zeigt Bayern wieder einmal, dass es Spitzenreiter ist. Seit dem Beschluss zur Einführung der Bezahlkarte im Ministerrat am 14.11.2023 sind nur ca. vier Monate vergangen. Damit beweist der Freistaat Bayern, dass sich Ideen schnell, effizient, zielgerichtet und rechtssicher umsetzen lassen, wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist. Dieser politische Wille besteht in Bayern, während innerhalb der Ampel-Bundesregierung immer noch über die Sinnhaftigkeit einer Bezahlkarte gestritten wird.
Bayern leistet mit der flächendeckenden Einführung der Bezahlkarte einen Beitrag zu einer Asylpolitik, die für Humanität und Ordnung steht. Der Freistaat zeigt Herz und Verantwortung für die Menschen, die unseren Schutz benötigen. Das soziale Schutzniveau wird nicht angetastet. Mit der Bezahlkarte werden insbesondere finanzielle Transaktionen in die Herkunftsländer der Asylbewerberinnen und -bewerber verhindert und somit effektiv Pull-Faktoren für illegale Migration gesenkt.
Gleichzeitig sollen in Bayern die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) deutlich ausgebaut werden mit dem Ziel, spürbar mehr Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Arbeit zu führen. Diese Arbeitsgelegenheiten in ANKER-Einrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern haben das Ziel, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eine sinnstiftende Tätigkeit zu ermöglichen und den Tag zu strukturieren - ohne Arbeitsaufträge von lokalen Firmen zu ersetzen oder reguläre Arbeitsplätze zu gefährden. Zugleich sollen sie zum Gemeinwesen beitragen, was auch die Akzeptanz des Zuzugs in der Bevölkerung verbessert. Für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die arbeitsfähig, nicht vollzeitschulpflichtig und noch nicht erwerbstätig sind, besteht bereits jetzt die Pflicht zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten. Bei unbegründeter Ablehnung erfolgt eine Leistungskürzung durch den örtlichen Träger. Durch eine Ende Februar dieses Jahres erfolgte Gesetzesänderung in § 5 AsylbLG ist es nun einfacher möglich, weitere Arbeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber anzubieten. Der Freistaat Bayern hat die Bedeutung von Arbeitsleistung für die gesellschaftliche Akzeptanz schon lange erkannt und wird daher in Zukunft die Gesetzesänderung nutzen, um Arbeitsgelegenheiten, vor allem bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern, konsequent auszubauen und zu besetzen.
Es müssen darüber hinaus auf Bundesebene endlich Taten folgen, um eine echte Asylwende zu vollziehen, damit Länder und Kommunen spürbar entlastet werden. Damit die Bundesregierung ihrer Verantwortung endlich gerecht wird, hat die Staatsregierung diese im Januar 2024 mit den Bundesratsinitiativen -Reform des Asylrechts-, -Zurückweisungen an der Binnengrenze-, -Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren-, -Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten- und -Zentrale Bundesausreisezentren an den großen Flughäfen- aufgefordert, Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der irregulären Migration zu ergreifen. Dazu gehört auch, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staaten auf den Weg zu bringen, die sich weigern, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen.