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Nachtragshaushaltsplan 2025;
hier: Beratungsstelle Gründung landwirtschaftlicher Wasserverbände
(Kap. 08 03 Tit. 686 53)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/5316

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Petra Högl, Werner Stieglitz, Daniel Artmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Leo Dietz, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Patrick Grossmann, Michael Hofmann, Manuel Knoll, Harald Kühn, Petra Loibl, Walter Nussel, Thomas Pirner, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Tobias Gotthardt, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 werden folgende Änderungen vorgenommen:


In Kap. 08 03 wird der Ansatz im Tit. 686 53 (Zuschüsse an Verbände und Vereine) im Jahr 2025 von 0,0 Tsd. Euro um 230,0 Tsd. Euro auf 230,0 Tsd. Euro erhöht.


Zur Deckung wird in Kap.13 02 Tit. 893 06 der Ansatz im Jahr 2025 um 230,0 Tsd. Euro gekürzt.



Die zentrale Anlaufstelle beim Landesverband der Wasser- und Bodenverbände in Bayern e. V. für die Beratung bei der Gründung von Wasser- und Bodenverbänden ist wichtig, um nachhaltige Bewässerungsinfrastrukturen umzusetzen und positiv auf den Landschaftswasserhaushalt einzuwirken. Die zusätzlichen Mittel dienen der Projektfinanzierung für weitere zwei Jahre.


Bei der Gründung von Wasser- und Bodenverbänden handelt es sich um langwierige und komplexe Verfahren. Dies gilt umso mehr, als auch in den beteiligten Verwaltungen die entsprechende Fachkenntnis seit der Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG) im Jahr 1994 nicht mehr vorhanden ist. Die Verlängerung der Projektstelle bietet die Gewähr für eine Kontinuität in der Beratung, die besonders für die aktuell in Gründung befindlichen Verbände förderlich ist.

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