Robert Brannekämper, Winfried Bausback, Franc Dierl, Alex Dorow, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Stephan Oetzinger, Andreas Schalk, Florian Streibl, Felix Locke, Michael Piazolo, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Freistaat Bayern bekennt sich uneingeschränkt zur Verantwortung im Hinblick auf die Wiedergutmachung von erlittenem NS-Unrecht und die Rückgabe bei verfolgungsbedingtem Entzug von Kulturgut. Die Washingtoner Prinzipien sind Richtschnur allen staatlichen Handels.
Deshalb unterstützt der Landtag die zeitnahe Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit für Restitutionsfragen.
Der Landtag ist der Ansicht, dass
- die Strukturen der Provenienzforschung an den bayerischen Staatsgemäldesammlungen und weiteren staatlichen Museen in Bayern neu auszurichten sind.
- Dazu ist ein verbindlicher Zeitplan festzulegen, der einerseits die notwendige Prioritätensetzung definiert und andererseits schlagkräftige Verwaltungsstrukturen schafft.
- Alle Ergebnisse sind klar und transparent zu veröffentlichen, entsprechend der Vorgaben der Washington Prinzipien und des DZK (Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste).
- Außerhalb der Strukturen der bayerischen Staatsgemäldesammlungen ist eine schlagkräftige Taskforce -Provenienz- einzurichten. Diese muss unabhängig von bestehenden Hierarchieebenen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wirken, um neue und effizientere Abläufe der Provenienzforschung zu implementieren.
- Darüber hinaus ist eine dauerhafte Instanz zu schaffen, die für alle staatlichen Einrichtungen den Fortschritt und die Qualität der Provenienzforschung zentral und fortlaufend evaluiert.
- Bei der Eintragung in die Lost Art Datenbank des Bundes ist insbesondere darauf zu achten, dass - soweit möglich - die -Dealer Records- digitalisiert und veröffentlicht werden
- Alle strukturellen und organisatorischen Maßnahmen sind im Rahmen vorhandener Mittel zu realisieren.
Der Landtag stellt fest, dass sich in den vergangenen Tagen Fragestellungen zur bisherigen Veröffentlichungspraxis der Provenienzrecherche der bayerischen Gemäldesammlung ergeben haben.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Bayerischen Landtag, in einem zunächst schriftlichen Bericht bis zur Sommerpause 2025, insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- Warum sind die seitens der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) verwandten Systeme zur Kennzeichnung des Standes der Provenienzforschung offenbar nicht identisch mit dem System des DZK-
- Welche Maßnahmen ergreifen die BStGS zur Herstellung von Vergleichbarkeit der internen Standards mit dem vom DZK angewandten System, um Einheitlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei der internen und externen Darstellung von Ergebnissen von Provenienzforschungen sicherzustellen-
- Welche Meldepraxis verfolgen die BStGS bei Lost Art-
- Welcher Zeitplan besteht für die systematische Einschätzung aller noch nicht geprüften Werke-
- Entlang welcher Kriterien erfolgt die Priorisierung von zu untersuchenden Werken-
- Wann ist mit einer abgeschlossenen Beforschung aller nach der Kategorisierung des DZK auf -rot- stehender Werken zu rechnen; welche Maßnahmen werden hier zur Beschleunigung ergriffen-
- Welche Haltung zur Darstellung der Provenienzgeschichte vertreten die BStGS aktuell bei der Ausstellung von Werken, die Gegenstand einer Provenienzrecherche waren oder sind- Sind hier Veränderungen beabsichtigt-
- Was kann über die formulierten Fragestellungen hinaus zur bisherigen und zukünftigen Restitutionspraxis berichtet werden-
In der NS-Zeit ist zahlreichen Menschen Kulturgut geraubt, entzogen und abgepresst worden. Es gehört zu unserer Verantwortung als Rechtsstaat und auch zu unserer Identität als Freistaat Bayern, wo noch möglich, das Unrecht durch eine Rückgabe abzumildern und betroffene Kunstgegenstände zu restituieren.
Nachdem im bestehenden System Defizite offenkundig wurden, ist es wichtig, eine Neuausrichtung in diesem Bereich und eine Schärfung der bestehenden Strukturen auf den Weg zu bringen.