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Bericht zu Neuen Genomischen Techniken (NGT)

28.01.2024 - Antrag | 19/615

Initiatoren:
Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Petra Högl, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thomas Holz, Petra Loibl, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Thomas Pirner, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Ulrike Müller, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag zum Sachstand bei den Neuen Genomischen Techniken (NGT) zu berichten, insbesondere über solche mit CRISPR-Cas (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats).


Berichtet werden soll u.a. über den Stand der Forschung, mögliche Anwendungsgebiete aber auch über mögliche Chancen und Risiken, insbesondere aus ethischer, patentrechtlicher, Umweltschutz- und Verbrauchersicht.



Seit der Verabschiedung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt im Jahr 2001 haben bedeutende Fortschritte in der Biotechnologie zur Entwicklung Neuer Genomischer Techniken (NGT) geführt, insbesondere Genomeditierungstechniken, die Änderungen des Genoms an gezielten Stellen ermöglichen.


Neue Genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas gelten als relativ preiswert, einfach anzuwenden und als hoch effizient. Im Vergleich zur klassischen Gentechnik kann mit NGT präzise und zielgerichtet in das Erbgut einer Pflanze eingegriffen und es können ausschließlich gewünschte Veränderungen vorgenommen werden.


Während der züchterische Fortschritt der konventionellen Pflanzenzüchtung in einem etwa zehn Jahre und länger dauernden Verfahren erzielt werden, lässt sich dasselbe Resultat mit NGT in einem deutlich kürzeren Zeitraum erreichen. Bei Auswirkungen des Klimawandels lassen sich so entsprechend deutlich kurzfristiger angepasste Pflanzensorten züchten. Pflanzen, die mittels NGT gezüchtet werden, sind von konventionell gezüchteten Pflanzen auch im Labor äußerst schwer zu unterscheiden.


Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit im EU-Parlament hat seine Position zum Rechtsrahmen für die Neue Genomische Techniken (NGT) am 24.01.2024 mit 47 zu 31 Stimmen bei vier Enthaltungen verabschiedet. Sie stimmten damit dem Legislativvorschlag der EU-Kommission zu, zwei verschiedene Kategorien und zwei Regelwerke für NGT-Pflanzen einzuführen. Pflanzen, in die kein artfremdes Genmaterial eingebracht wurde, sollen unter bestimmten Voraussetzungen konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden. Sie unterliegen dann der -Kategorie NGT 1- und sollen von den strengen Anforderungen der GVO-Gesetzgebung ausgenommen werden.

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