Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Alexander Dietrich, Stephan Oetzinger, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die maximale Dauer des Jugendarrests von bislang vier Wochen auf vier Monate anzuheben.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 weist Anstiege der Straftaten in Deutschland um 5,5% und in Bayern um 5,2% aus. Besonders besorgniserregend ist die Zunahme der Gewaltdelikte, welche in Deutschland um insgesamt 8,6% und in Bayern um insgesamt 4,7% gestiegen sind. Unser wehrhafter Rechtsstaat muss hier klare Signale aussenden - an die Täter, aber erst recht auch an die Opfer. Auch wenn Bayern immer noch das sicherste Bundesland ist, müssen die Weichen gestellt werden, um Straftäter noch besser zu verfolgen und bestenfalls Straftaten, auch durch generalpräventiv-abschreckende Maßnahmen, zu verhindern.
Insbesondere im Bereich des Jugendstrafrechts sind die Gewaltdelikte besonders gestiegen, nämlich um 13,7% im Vergleich zum Vorjahr. Die Ermittlungsbehörden stellen fest, dass nicht allein eine Zunahme der Quantität, sondern auch der Qualität der Gewaltdelikte auszumachen ist. Ebenfalls ist ein vermehrtes Agieren gewaltbereiter Jugendgruppen auszumachen. Daher muss, neben dem vorrangigen Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts, auch der generalpräventive Effekt von Strafen wieder mehr in den Vordergrund treten, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen und das Vertrauen in unseren Rechtsstaat wieder zu bestärken.
Nach § 16 Abs. 4 JGG beträgt der Jugendarrest in Form des Dauerarrests mindestens eine und höchstens vier Wochen. Der Jugendarrest verfolgt einerseits den Zweck, die jungen Straffälligen durch den Eindruck eines kurzen Freiheitsentzuges zur Besinnung zu bringen und ihnen den Ernst der Lage und die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung bewusst zu machen. Daneben soll mit dem Jugendarrest auf die jungen Straftäter nachhaltig erzieherisch eingewirkt werden.
Hierfür ist das bisherige Höchstmaß von vier Wochen vielfach nicht ausreichend. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Jugendarrest heute in der Praxis oftmals als letztes Mittel vor der Anordnung einer Jugendstrafe bei problematischen Tätern eingesetzt wird, die bereits - erfolglos - ambulante Maßnahmen durchlaufen haben und oft erhebliche Sozialisationsdefizite aufweisen. In solchen Fällen lässt sich das Verhalten der jungen Straffälligen nicht innerhalb von vier Wochen ändern, gerade auch wenn therapeutische Ansätze oder Bildungsmaßnahmen verfolgt werden sollen. Der Jugendarrest könnte in seiner verlängerten Form vor allem dazu genutzt werden, ohne Einfluss des Umfeldes der straffälligen jungen Täter sozialtherapeutische Maßnahmen (z.B. soziales Kompetenztraining, Anti-Gewalt-Training, Selbstbeherrschungs-Training, deliktsorientierte Trainingsmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention) durchzuführen und bei Bedarf zusätzlich durch Klärung einer Therapieindikation und -bereitschaft sowie Auswahl einer Therapieeinrichtung die Voraussetzungen für eine längerfristige therapeutische Betreuung nach der Entlassung zu schaffen.
Da gerade im Bereich der jugendlichen Intensivtäter und der gewaltbereiten Jugendgruppen im Falle einer ersten Ahndung von Gewalttaten oftmals die Verhängung von Dauerarrest in Betracht kommen wird, bevor in einem nächsten Schritt die Verhängung von Jugendstrafe angezeigt ist, bietet diese Gesetzesänderung eine Möglichkeit, um frühzeitig mit (sozial)therapeutischen Maßnahmen eingreifen zu können, gleichzeitig den Verurteilten durch den Entzug der Freiheit für einen immer noch überschaubaren Zeitraum die Folgen ihres Handels aufzuzeigen sowie die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaats zu demonstrieren.
Vor diesem Hintergrund ist die Anhebung der Höchstdauer des Jugendarrests auf vier Monate zielführend.