Holger Dremel, Thomas Huber, Winfried Bausback, Daniel Artmann, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Helmut Schnotz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag stellt fest, dass die Versammlungsfreiheit nicht von Vereinigungen missbraucht werden darf, die auf der EU-Terrorliste geführt werden.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass in § 86 Abs. 2 StGB auf die aktuelle Fassung der EU-Terrorliste verwiesen wird.
Der Landtag befürwortet darüber hinaus den Ausbau der Videoüberwachungen an besonderen Hot-Spots. Der Landtag bekräftigt, dass die Sicherheitsbehörden zudem die nötigen Rechtsgrundlagen und Mittel erhalten müssen, um Gesichtserkennungs-Software auf Großveranstaltungen einsetzen. Der Landtag befürwortet die Kooperation und den Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein essenzielles Grundrecht, das jedoch nicht uneingeschränkt gilt. Vereinigungen, die sich durch Handlungen oder Propaganda gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die internationale Sicherheit richten, stellen eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar. Daher soll die Rechtslage so angepasst werden, dass Vereinigungen mit Einträgen auf der EU-Terrorliste dieses Recht nicht in Anspruch nehmen können. Dafür soll der Bund, das Strafgesetzbuch ändern und konkret auf die derzeitig in Kraft befindliche EU-Terrorliste verweisen (§ 86 Abs. 2 StGB). Auf der Liste befindet sich derzeit u.a. auch die PFLP (-Volksfront für die Befreiung Palästinas-). Diese Änderungen entsprechen einer klaren Linie gegen Intoleranz und Extremismus und beugen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch politisch motivierte und extremistischer Versammlungen vor.
Anschlagsgefahren konnten in der jüngsten Vergangenheit oftmals nur aufgrund der Hinweise ausländischer Nachrichtendienste vereitelt werden. Die deutschen Sicherheitsbehörden benötigen aber selbst das passende Instrumentarium, um Sicherheit zu gewährleisten. Dazu zählt neben modernder Technik, wie Videoüberwachung und Gesichtserkennungs-Software auch die bessere Vernetzung und Kooperation mit den Nachrichtendiensten.