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Keine Toleranz für die Intoleranten - Islamismus transparent machen und umfassend bekämpfen II:
Maßnahmen zur Transparenz der Auslandsfinanzierung von Moschee-Vereinen in Deutschland

18.11.2024 - Antrag | 19/5099

Initiatoren:
Holger Dremel, Thomas Huber, Winfried Bausback, Daniel Artmann, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Helmut Schnotz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für gesetzliche Regelungen einzusetzen, die die notwendige Transparenz über die finanzielle und personelle Unterstützung und Beeinflussung von Moschee-Vereinen und anderen muslimischen Glaubensgemeinschaften in Deutschland schaffen. Die Finanzierung verfassungsfeindlicher Vereine durch ausländische Staaten muss effektiv verhindert werden.



Die Einflussnahme aus dem Ausland gefährdet die Unabhängigkeit religiöser Institutionen in Deutschland. Eine Transparenz über finanzielle Strukturen trägt dazu bei, unerwünschte ausländische Einflüsse zu reduzieren und sicherzustellen, dass religiöse Einrichtungen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Die Verbreitung von islamistisch gefärbtem Nationalismus und die Einflussnahme ausländischer Staaten und islamistischer Organisationen in Deutschland können nicht weiter hingenommen werden. Finanzströme geben Aufschluss darüber, wer das Sagen in Moscheevereinen und muslimischen Glaubensgemeinschaften hat und wem sie als Sprachrohr dienen. Es ist wichtig zu jeder Zeit Ross und Reiter zu kennen. Grundsätzlich sind finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland nicht zu beanstanden, solange damit keine Strukturen in Deutschland gefördert werden, die islamistischen Akteuren oder Organisationen im In- oder Ausland nahestehen oder diese unterstützen. Bislang herrscht über derartige Finanzierungsströme keine Transparenz. Oftmals ist völlig unklar, wer der Geldgeber ist.


Um die politische und/oder finanzielle Beeinflussung aus dem Ausland besser aufklären zu können, müssen die Kompetenzen der Verfassungsschutzbehörden in diesem Bereich erweitert werden. Insbesondere ist die Möglichkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz nationale Ersuchen bei der Financial Intelligence Unit zu stellen, auf Fälle der Extremismusfinanzierung zu erweitern. Zusätzlich ist zu prüfen, mit welchen verfassungskonformen Maßnahmen gewährleistet werden kann, dass Moscheegemeinden Transparenz im Hinblick auf ihre Mitgliedsstruktur und Finanzierung herstellen. Davon unabhängig ist im Rahmen der steuerlichen Gemeinnützigkeit eine Nachweispflicht für Körperschaften und Vereine einzuführen, die sich in erheblichem Umfang aus ausländischen Quellen außerhalb des EU/EWR-Raums finanzieren. Diese müssen künftig jede unmittelbare und mittelbare Finanzquelle gegenüber dem Finanzamt offenlegen und nachweisen.

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