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Zukunft der Sozialwirtschaft II: Digitalbonus auch für Unternehmen der Sozialwirtschaft

05.11.2024 - Antrag | 19/5104

Initiatoren:
Thomas Huber, Kerstin Schreyer, Bernhard Seidenath, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Andrea Behr, Stefan Ebner, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob nach dem Vorbild des Förderprogramms Digitalbonus Bayern für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel auch eine Förderung für Unternehmen der Sozialwirtschaft geschaffen werden kann, um auch gemeinnützige Organisationen, soziale Träger und Einrichtungen in die Förderung digitaler Maßnahmen einzubeziehen.



Die Digitalisierung ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen in Bayern. Der Digitalbonus Bayern hat sich als erfolgreiches Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft erwiesen, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Prozesse zu digitalisieren und so ihre Effizienz, Sicherheit und Innovationskraft zu steigern. Dafür stellt der Freistaat aktuell jährlich bis 2027 - 30 Mio. zur Verfügung.


Auch soziale Träger und gemeinnützige Organisationen stehen vor erheblichen Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung. Die Sozialwirtschaft mit ihren 444.570 Beschäftigten spielt eine zentrale Rolle in der Daseinsvorsorge. Viele Einrichtungen in der Sozialwirtschaft verfügen über begrenzte finanzielle Mittel und sind daher in besonderem Maße auf Unterstützung angewiesen, um den digitalen Wandel zu vollziehen und ihre Leistungsfähigkeit zu sichern.


Gerade in Bereichen wie der Pflege, der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe oder der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund kann die Digitalisierung erhebliche Vorteile bieten. Digitale Lösungen können die Dokumentation und Verwaltung verbessern, den Austausch zwischen verschiedenen Akteuren erleichtern, und insgesamt die Qualität der Dienstleistungen erhöhen und ihre Kosten senken.


Die Schaffung einer Fördermöglichkeit analog zum Digitalbonus Bayern für die Sozialwirtschaft wäre ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit dieser Branche zu stärken. Zudem würde dies einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten, indem auch jene Bereiche unserer Gesellschaft unterstützt werden, die sich dem Gemeinwohl widmen und besonders vulnerable Gruppen versorgen.


Schlussendlich ist eine gut aufgestellte und moderne Sozialwirtschaft im ureigenen Interesse des Freistaats Bayerns. Würden sich Träger aufgrund zu hoher Kosten, Personalmangel, Bürokratie und anderen Hürden zurückziehen, müssten deren Aufgaben langfristig staatlicherseits übernommen werden, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde. 

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