Antragssuche

Der Staat als Kunde - Vergabeverfahren Startup-freundlicher gestalten

18.12.2024 - Antrag | 19/4971

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Maximilian Böltl, Andreas Schalk, Martin Wagle, Daniel Artmann, Konrad Baur, Stefan Ebner, Ute Eiling-Hütig, Kristan Freiherr von Waldenfels, Patrick Grossmann, Petra Guttenberger, Josef Heisl, Michael Hofmann, Klaus Holetschek, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Björn Jungbauer, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Joachim Konrad, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Thomas Pirner, Tobias Reiß, Jenny Schack, Josef Schmid, Sascha Schnürer, Harald Schwartz, Werner Stieglitz, Martin Stock, Karl Straub, Steffen Vogel, Josef Zellmeier, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie der Freistaat bei Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge Startups besser berücksichtigen kann. Dabei soll auch im Speziellen geprüft werden, inwieweit die Etablierung einer Legaldefinition des Startup-Begriffs - analog zur KMU-Definition der Europäischen Kommission - für eine Startup-freundliche Vergabe sowie für eine transparente Förderpolitik im Allgemeinen sachdienlich wäre und welche Möglichkeiten der Vereinfachung es im Sinne Startup-freundlicher Vergaben für Kommunen geben könnte.



Weit über 100 Milliarden Euro: So viel Geld geben Bund, Länder und Kommunen laut dem Bundeswirtschaftsministerium jährlich aus, um bei verschiedensten Unternehmen Dienstleistungen, Software oder Hardware einzukaufen. Startups kommen hierbei jedoch selten zum Zug, stattdessen beauftragen Behörden und Ämter meistens große, etablierte Unternehmen.


Seitens der Behörden besteht die Sorge, dass Aufträge, die mit kleineren Unternehmen, die noch nicht so lange am Markt sind, nicht erfüllt werden können und das Projekt scheitert. Für Startups hingegen ist der Staat oftmals kein attraktiver Kunde. Sie schrecken zurück vor langwierigen und komplexen Vergabeverfahren. Der bürokratische Aufwand für Bewerbungen um öffentliche Aufträge ist oftmals enorm, teilweise sind vergaberechtliche Expertise notwendig, die nur größere Unternehmen haben. Das führt dazu, dass sich lediglich 31 Prozent der Startups um öffentliche Aufträge bemühen.


Die Zusammenarbeit wäre aber für beide Seiten vorteilhaft, die Argumente liegen auf der Hand: Der Staat würde über die Auftragsvergabe an Startups einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Förderung von Startups in Bayern und Deutschland leisten. Es wäre aufkommensneutral, da das Geld für Aufträge ohnehin ausgegeben wird. Zudem erweitert der Staat die Anzahl der Angebote für Ausschreibungen, weil sich auch mehr Startups um öffentliche Aufträge bemühen, wenn die Erfolgsaussichten besser sind. Zudem sind dann vermehrt Lösung mit einem stärkeren technologischen Fokus zu erwarten.


Für Startups hingegen ist die Zusammenarbeit mit dem Staat auch lohnenswert, denn Bund, Länder und Kommunen haben große Budgets, eine Zusammenarbeit erfolgt meistens über einen längeren Zeitraum. Und sie stellen eine gute Referenz dar. Wer als Startup den Staat als Kunden hat und damit Bund, Länder oder Kommunen in das Unternehmen vertrauen, erhält dadurch eine hohe Glaubwürdigkeit - beispielsweise in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. Das zu erwartende Auftragsvolumen wäre enorm, denn Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums gehen davon aus, -dass das Potenzial für innovative Produkte und Leistungen am Gesamtbeschaffungsvolumen bei mehr als zehn Prozent liegt-.


Auch Kommunen können ein wichtiger Auftraggeber für Startups sein. Vor allem durch lokale Bezüge und Ökosysteme können hier örtliche Synergien entstehen und Testoptionen ermöglicht werden. Oft scheitert eine Vergabe allerdings an engen Vorgaben bzgl. Referenzen oder Liquiditätsnachweise. Durch die Berücksichtigung eines Faktors für -Innovation- oder auch die vereinfachte Realisierung von Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Startups könnten hier echte regionale Mehrwerte entstehen.


Eine an bestimmte Merkmale von Unternehmen geknüpfte Förderung wirft stets Fragen der Gleichbehandlung auf. Für den Begriff des Startups besteht bislang keine allgemein anerkannte Definition. Gängige Begriffsbestimmungen stellen auf den Innovationsfähigkeit und Wachstumschancen ab, einschränkend werden mitunter Mitarbeiterzahl oder Unternehmensalter herangezogen. Die begriffliche Unklarheit unterscheidet Startups von Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), welche europarechtlich anhand der Kriterien Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme definiert sind (gem. Empfehlung 2003/361 der Kommission). In Anbetracht dessen sollte geprüft werden, inwieweit eine klare Definition des Startup-Begriffs die rechtssichere Anwendung etwaiger vergaberechtlicher Sonderregelungen für Vergaben an Startups sowie für die Startup-Förderung im Allgemeinen von Nutzen wäre.


Im Sinne einer wirksamen und vollzugstauglichen Rechtssetzung sollten etwaige Maßnahmen befristet und vor Fristablauf evaluiert werden. So tritt auch die vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium geschaffene Sonderregelung für Vergaben an Startups (Zf. 4.2 VwV Beschaffung) nach drei Jahren außer Kraft.

Zurück zur Übersicht