Antragssuche

Nachtragshaushaltsplan 2025;
hier: Virtuelles Kinderkrankenhaus
(Kap. 14 03 Tit. 686 97)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/4941

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Tanja Schorer-Dremel, Josef Zellmeier, Bernhard Seidenath, Harald Kühn, Daniel Artmann, Barbara Becker, Andrea Behr, Maximilian Böltl, Thorsten Freudenberger, Patrick Grossmann, Manuel Knoll, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Werner Stieglitz, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Tobias Gotthardt, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Im Entwurf für den Nachtragshaushaltsplan 2025 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 14 03 wird der Ansatz im Tit. 686 97 (Zuschüsse an Sonstige) für das Jahr 2025 von 3.000,0 Tsd. Euro um 200,0 Tsd. Euro auf 3.200,0 Tsd. Euro erhöht.


Die Deckung erfolgt aus Kap. 13 02 Tit. 893 06.



Die virtuelle Kinderklinik ist ein Leuchtturmprojekt für die kindermedizinische Versorgung. Sie ist ein sehr gutes Beispiel dafür, welche Chancen die Digitalisierung im Gesundheitsbereich eröffnen kann. Ziel des Projektes ist es, die Kinderkrankenhäuser miteinander zu vernetzen, damit die Behandlungskapazitäten besser abgestimmt werden können. Mit den zusätzlichen Mitteln soll die systematische Erweiterung der bestehenden telemedizinischen Infrastruktur vorangetrieben werden, um die interdisziplinäre Vernetzung zwischen verschiedenen Fachrichtungen in der Kinder- und Jugendmedizin zu fördern, die Akut- und Notfallversorgung kritisch kranker Kinder durch gezielte telemedizinische Hilfestellungen zu optimieren und eine umfassende wissenschaftliche Evaluation der Telekonsultationen durchzuführen.

Zurück zur Übersicht