Antragssuche

Nachtragshaushaltsplan 2025
hier: Zusätzliche Fortbildungsmittel für Schöffinnen und Schöffen
(Kap. 04 04 Tit. 533 08)

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/4967

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Maximilian Böltl, Daniel Artmann, Barbara Becker, Alexander Dietrich, Patrick Grossmann, Manuel Knoll, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Werner Stieglitz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 wird folgende Änderung vorgenommen:


In Kap. 04 04 wird der Ansatz im Tit. 533 08 (Besondere Kosten des Schöffenamtes einschließlich außergewöhnlichen Aufwands) im Jahr 2025 mit 80,0 Tsd. Euro dotiert.


Zur Deckung wird in Kap. 13 02 Tit. 893 06 der Ansatz im Jahr 2025 um 80,0 Tsd. Euro gekürzt.



Schöffinnen und Schöffen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren einer effektiven Strafrechtspflege. Damit die Schöffinnen und Schöffen den hohen Anforderungen an ihre Aufgabe gerecht werden können, soll es ihnen ermöglicht werden, verstärkt an Fortbildungsveranstaltungen, welche vorrangig von den Schöffenverbänden organisiert werden, teilzunehmen. Zudem soll es im Jahr 2025 einen Schöffentag geben, um die Wertschätzung gegenüber den Schöffinnen und Schöffen zum Ausdruck zu bringen.

Zurück zur Übersicht