Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger, Maximilian Böltl, Daniel Artmann, Barbara Becker, Alexander Dietrich, Patrick Grossmann, Manuel Knoll, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Werner Stieglitz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Im Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2025 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 04 04 wird der Ansatz im Tit. 525 01 (Aus- und Fortbildung der Beamten (Richter) und Arbeitnehmer) im Jahr 2025 von 4.230,0 Tsd. Euro um 100,0 Tsd. Euro auf 4.330,0 Tsd. Euro erhöht.
Zur Deckung wird in Kap. 13 02 Tit. 893 06 der Ansatz im Jahr 2025 um 100,0 Tsd. Euro gekürzt.
Aufgrund der zunehmenden und vielfältigen Aufgaben der Bewährungshilfe ist in den letzten Jahren ein erhöhter finanzieller Bedarf im Bereich der Fortbildungen entstanden. Dies beruht zum einen auf erheblichen Kostensteigerungen bei den Fortbildungseinrichtungen, zum anderen vollzieht sich derzeit ein Generationenwechsel in der Bewährungshilfe.
Um eine weiterhin ausgezeichnete Fortbildung der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer gewährleisten zu können, sind zusätzliche Fortbildungsmittel erforderlich.