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Neue Entwicklungen in Syrien: Aktuelle Situation genau beobachten und angemessene Konsequenzen in der Asylpolitik ziehen

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/4311

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Petra Guttenberger, Holger Dremel, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Alexander Dietrich, Norbert Dünkel, Alex Dorow, Jürgen Eberwein, Karl Freller, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Stephan Oetzinger, Helmut Schnotz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Alexander Hold, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Sturz des Präsidenten Baschar al-Assad zu einem Ende des Bürgerkrieges in Syrien führen und den Beginn eines dauerhaften- und tragfähigen Friedens in Syrien markieren wird. Ein Ende des Bürgerkrieges ist die Voraussetzung für den an vielen Stellen notwendigen Wiederaufbau und eine dauerhaft positive Entwicklung Syriens, die den Menschen in Syrien wieder Frieden, Religionsfreiheit und Perspektiven bieten kann.


Der Landtag stellt fest, dass ein Ende des Bürgerkriegs für die aus Syrien nach Deutschland geflüchteten Menschen ebenfalls Perspektiven für eine Rückkehr in ihr Heimatland eröffnet.


Der Landtag sieht die Bundesregierung gefordert, die Lage in Syrien weiterhin genau zu beobachten und laufend neu zu bewerten. Bei einer Stabilisierung der Lage sollen die notwendigen Weichen für eine Rückkehr der aus Syrien geflüchteten Menschen gestellt werden. Dem Landtag ist wichtig, dass dabei das Prinzip von Humanität und Ordnung gewahrt wird. Insbesondere mit Blick auf Familien, aber auch mit Blick auf die Aufnahmefähigkeit eines sich wieder neu sortierenden politischen Systems in Syrien muss mit Augenmaß und schrittweise vorgegangen werden. Programme, die eine Rückkehr fördern und zugleich Hilfe bei einem Neuanfang in Syrien bieten, sind ein wichtiger Baustein und können zugleich ein wesentlicher Beitrag zum Wiederaufbau sein.  


Der Landtag fordert, dass dieser neuen Entwicklung auch im Rahmen des Asylverfahrens - z.B. bei der Entscheidung über den Schutzstatus - Rechnung getragen wird.



Der syrische Präsident Baschar al-Assad wurde gestürzt und hat Syrien verlassen. Der Anführer der Gruppe Hajat Tahrir al-Scham (HTS), Abu Muhammad al-Dscholani, der den Kampf gegen al-Assad mitangeführt hat, verhandelt nach übereinstimmenden Berichten bereits mit dem Regierungschef Mohamed al-Dschalali über eine friedliche Machtübergabe. Noch ist offen, wie sich die Lage in Syrien in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird. Entscheidend ist, dass sich die internationale Gemeinschaft, allen voran die Türkei, Russland, der Iran und die Vereinigten Staaten, gemeinsam für eine Stabilisierung und eine Beilegung des Bürgerkriegs engagieren.


Diese Entwicklungen gilt es, genau zu beobachten. Kommt es zu einem tragfähigen Frieden in Syrien, bedeutet das auch, dass die nach Deutschland geflüchteten Syrerinnen und Syrer wieder in ihre Heimat zurückkehren können und sollen, wo sie einen Beitrag zum Wiederaufbau ihres Landes leisten können. Dies ist mit Blick auf die aktuelle Belastung von Gesellschaft, Kommunen und Sozialsystemen auch dringend geboten.


Dieser dynamischen Situation sollte auch im Rahmen des Asylverfahrens Rechnung getragen werden. Die im Einklang mit anerkannten Migrationsforschern stehende Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), jetzt alle laufenden Asylverfahren von Syrerinnen und Syriern zunächst zurückzustellen, ist daher zu begrüßen. Auch bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln sollte darauf geachtet werden, einen Aufenthalt nicht weiter zu verfestigen.


 


 

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