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zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Erstes Modernisierungsgesetz Bayern
hier. Spielplätze

00.00.0000 - Änderungsantrag | 19/4144

Initiatoren:
Jürgen Baumgärtner, Thomas Huber, Josef Zellmeier, Winfried Bausback, Michael Hofmann, Martin Wagle, Daniel Artmann, Konrad Baur, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Jürgen Eberwein, Martina Gießübel, Patrick Grossmann, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Manuel Knoll, Jochen Kohler, Joachim Konrad, Harald Kühn, Josef Schmid, Helmut Schnotz, Thorsten Schwab, Werner Stieglitz, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Behringer, Tobias Beck, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

In § 13 Nr. 3 Buchst. a wird Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 durch folgende Nr. 3 ersetzt:


-3.  über die Pflicht, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen einen Spielplatz angemessener Größe und Ausstattung zu errichten, auszustatten und zu unterhalten, sowie die Lage des Spielplatzes, die Art der Erfüllung einschließlich der Ablöse dieser Pflicht; soweit die Pflicht auch für Gebäude gilt, die dem Wohnen von Senioren und Studenten bestimmt sind, ist ein Recht des Bauherrn auf Ablöse dieser Pflicht vorzusehen, wobei der Ablösebetrag 5 000 - je abzulösenden Spielplatz nicht übersteigen darf; mit der Ablöse vereinnahmte Geldbeträge hat die Gemeinde für die Herstellung oder Unterhaltung örtlicher Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtungen zu verwenden,-.



Es soll den Gemeinden wie bisher möglich sein, Regelungen zur Lage des Spielplatzes auf dem Baugrundstück zu treffen. Die Höhe einer auf Wunsche des Bauherrn immer möglichen Spielplatzablöse bei der Errichtung von Studentenwohnheimen und Seniorenwohnungen wird im Sinne einer effizienten Kostenbegrenzung bei 5 000 - gedeckelt. Damit wird das Bauen günstiger.

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