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Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben, Beitragsstabilität wahren, Mitwirkung der Landesparlamente sichern

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/4116

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Alex Dorow, Robert Brannekämper, Alfred Grob, Kerstin Schreyer, Josef Zellmeier, Daniel Artmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Franc Dierl, Alexander Dietrich, Stefan Ebner, Martina Gießübel, Patrick Grossmann, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Melanie Huml, Björn Jungbauer, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Jochen Kohler, Harald Kühn, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Andreas Schalk, Josef Schmid, Werner Stieglitz, Peter Tomaschko, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Michael Piazolo, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin für grundlegende Reformen bei Auftrag und Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland einzusetzen und das Ziel der Beitragsstabilität weiterzuverfolgen. Dazu muss der Reformstaatsvertrag, den die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. Oktober 2024 beschlossen haben, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlanker, effizienter und zukunftsfähiger aufzustellen, rasch verabschiedet und konsequent umgesetzt werden.


Die Staatsregierung wird gebeten, sich bei einem Systemwechsel zu einem neuen Modell der Rundfunkfinanzierung dafür einzusetzen, dass möglichst große Anreize zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vorgesehen werden und jeder Automatismus für fortlaufende Beitragssteigerungen ohne Mitentscheidungsrechte der Landesparlamente vermieden wird. Weiterhin wird die Staatsregierung gebeten, sich für jährliche Transparenzberichte einzusetzen, in denen die Verwendung der Beiträge dargelegt wird, um so ihre Akzeptanz zu erhöhen.


 



Mit dem Reformstaatsvertrag vom 25. Oktober 2024 haben sich die Länder auf weitreichende Änderungen der Rundfunkstaatsverträge verständigt, um ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufzustellen und ihre Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Diese Reformen sind notwendig, damit auch in Zukunft ein leistungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk besteht, der qualitativ hochwertige Inhalte bietet, durch eine möglichst vielfältige und objektive Berichterstattung über die in unserer Gesellschaft relevanten Themen zur politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bildung und Teilhabe aller beiträgt, sich dabei stärker auf seinen Kernauftrag konzentriert und damit seine wichtige Funktion für unsere Demokratie auch weiterhin erfüllen kann. Diesem Ziel dienen die im Staatsvertragsentwurf vorgesehenen Änderungen: effizientere Organisation, mehr Kooperationen, weniger Hörfunkwellen und Spartenkanäle, Begrenzung der Kosten für den Erwerb von Sportrechten und vieles andere mehr.


Die Länder haben für die Beratungen im Dezember 2024 einen Systemwechsel hin zu einem neuen Finanzierungsverfahren in den Blick genommen. Dieses muss aus Gründen der notwendigen demokratischen Legitimation der den Bürgerinnen und Bürgern auferlegten Beitragsbelastung unabhängig von der konkreten Ausgestaltung auch künftig hinreichende Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Landesparlamente als Rundfunkgesetzgeber vorsehen. Ein Verfahren, bei dem der Rundfunkbeitrag durch Indexierung Jahr für Jahr automatisch steigen würde, ohne dass die Landtage insoweit noch ihre Stimme erheben könnten, ist abzulehnen.

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