Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag unterstützt die Bundesratsinitiative des Freistaats Bayern zur Beschleunigung der Berufsanerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung (Drs. 319/24) und appelliert an die Bundesregierung, dem Bundesratsbeschluss schnellstmöglich Rechnung zu tragen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte beschleunigt werden. Dazu bedarf es auf Bundesebene einer Anpassung der Bundesärzteordnung (BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte (ApprO) mit dem klaren Ziel, auch hier endlich mehr Digitalisierung und Standardisierung zu ermöglichen, ohne dass die Patientensicherheit geschmälert wird.
Der zunehmende Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für das Gesundheitswesen. Besonders betroffen sind neben den Pflegekräften unter anderem auch die Ärztinnen und Ärzte. Perspektivisch droht eine Versorgungslücke, insbesondere in ländlichen Regionen. Dem Fachkräftemangel sollte deshalb u. a. durch die Gewinnung ausländischer Fachkräfte begegnet werden. Hierfür bedarf es vor allem effektiver und effizienter Anerkennungsverfahren, damit Interessierte schnell in den Beruf gebracht werden können.
Der Freistaat Bayern hatte sich erfolgreich mit einer Bundesratsinitiative gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein für die Beschleunigung der Berufsanerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung eingesetzt. Herzstück der Initiative ist, die Bundesregierung aufzufordern, die sogenannte -Kenntnisprüfung- zum Regelfall im Approbationsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischen Abschlüssen zu machen. Hierdurch könnte die Berufsanerkennung von Medizinerinnen und Medizinern mit Abschlüssen aus Drittstaaten erheblich beschleunigt werden.
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Ärztinnen und Ärzten ist auf Bundesebene in der Bundesärzteordnung (BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Genau dort braucht es Anpassungen, damit Digitalisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen greifen und hohe Antragszahlen bewältigt werden können. So sollen die Länder durch Änderung von Bundesrecht die Möglichkeit erhalten, eine rein elektronische Antragstellung zuzulassen. Momentan müssen die Berufszulassungsstellen generell noch Papierunterlagen anfordern.
Leider sind gerade die Anerkennungsverfahren von Ärzten mit Drittstaatsausbildung sehr aufwendig. Aktuell dauern diese Verfahren allein in Bayern im Schnitt etwa 18 bis 24 Monate, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen.