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Agrarpolitik auf EU- und Bundesebene im Sinne der bayerischen Landwirtschaft

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/3600

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Petra Högl, Gerhard Hopp, Holger Dremel, Leo Dietz, Alex Dorow, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Kristan Freiherr von Waldenfels, Karl Freller, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Thomas Pirner, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Martin Stock, Peter Wachler, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich weiterhin beim Bund und vor allem auf europäischer Ebene mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass



  • der Bund das angekündigte Entlastungspaket für die Landwirtschaft sowohl finanziell als auch beim Abbau von Bürokratie deutlich erweitert und spürbar mit Leben erfüllt;

  • einkommenswirksame Förderungen und Fördergelder weiterhin nach dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung verteilt werden. Die EU-Agrarpolitik darf nicht zu einer neuen Umverteilung kommen, bei der künftig die jeweilige soziale Bedürftigkeit das zentrale Förderkriterium darstellt;

  • Fördergelder an aktive Landwirte ausgereicht werden, die ihre Betriebe auch bewirtschaften. Dabei sind kleinstrukturierte Familienbetriebe und Junglandwirte besonders zu unterstützen. An einem eigenen Haushalt für die Gemeinsame Agrarpolitik ist festzuhalten;

  • die Agrarpolitik wieder stärker die Ernährungssicherung in den Fokus rückt. An der ab 2025 geltenden Abschaffung der Pflicht zur obligatorischen Flächenstilllegung ist dauerhaft festzuhalten;

  • die Ausgestaltung der Agrarpolitik mit möglichst wenig fachfremden Hürden und bürokratischen Auflagen für Landwirtinnen und Landwirte erfolgt. Dabei ist darauf zu achten, dass die vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft ausreichend honoriert werden;

  • die EU - Entwaldungsverordnung (EUDR) abgeschafft oder zumindest grundsätzlich so überarbeitet wird, dass Mitgliedstaaten mit nachgewiesenermaßen keinem Entwaldungsrisiko den Nachweis für Erzeugnisse aus entwaldungsfreien Gebieten auch pauschal auf staatlicher Ebene erbringen können;

  • auf nationaler Ebene neben der Abschaffung der Stoffstrombilanzierung schnellstens ein Düngemonitoring eingeführt wird, mit dem endlich eine verursachergerechte Betrachtung und somit eine Befreiung wasserschonend wirtschaftender Betriebe von den besonderen Düngeauflagen in den Roten Gebieten ermöglicht wird.



Die heimische Landwirtschaft versorgt die Bürgerinnen und Bürger jeden Tag mit gesunden Produkten von höchster Qualität aus der Region und das zu günstigen Preisen. Damit wird im Ländlichen Raum eine große Wertschöpfung erzielt. Die Landwirtschaft erhält und gestaltet die lebenswerte und attraktive Kulturlandschaft Bayerns. Über Generationen hinweg werden die Wälder in Bayern mit großem Engagement nachhaltig bewirtschaftet und zu klimastabilen Wäldern umgebaut.


Deshalb muss den Landwirtinnen und Landwirten maximale Wertschätzung entgegengebracht werden. Vorgaben und Auflagen zur Bewirtschaftung müssen praxisgerecht, nachvollziehbar und umsetzbar ausgestaltet sein. Die Ergebnisse des Praktikerrats des StMELF haben gezeigt, dass Rahmenbedingungen in enger Zusammenarbeit mit der Praxis erfolgreich gestaltet werden können. Diese dienen als Leitlinien für eine zukunftsfeste GAP, die den Anforderungen der Nachhaltigkeit in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht gerecht wird.


Die Politik der Ampelkoalition ist eine Politik gegen die Menschen im ländlichen Raum und verkennt die Leistungen der Landwirtschaft völlig.


Die Streichung der Agrardieselrückvergütung belastet die Landwirtschaft mit über 400 Mio.-. Das vorgelegte Entlastungspaket für die Landwirtschaft ist völlig unzureichend und muss umgehend nachgebessert werden.

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