Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für mehr regionale Spielräume bei der Vergütung der Heilmittelerbringer einzusetzen.
Für den Bereich der Heilmittel wurden mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz vom 06.05.2019 die Zuständigkeiten für Verträge und Preisvereinbarungen vollständig auf die Bundesebene verlagert. Die Kritik Bayerns, dass durch die bundesweiten Regelungen regionale Bedarfe nicht mehr ausreichend Berücksichtigung finden können, wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt.
Die Vertragsverhandlungen für Heilmittel obliegen alleine den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen). Die Vertragspartner haben hierbei gemäß § 125 Abs. 3 SGB V zu beachten, dass die auszuhandelnden Preise eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen. Dabei sind insbesondere die Entwicklung der Personal- und Sachkosten sowie die durchschnittlich laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis zu berücksichtigen.
Allerdings wird dabei den im Bundesgebiet stark regional abweichenden Kosten nicht Rechnung getragen. So sind die Kostenstrukturen in Görlitz andere als in Nürnberg. Die bayerischen Heilmittelerbringer leiden hierunter massiv - mit der Folge, dass auch dies die Attraktivität des Heilmittelerbringerberufs schmälert.