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Unterstützung für Menschen mit Behinderung II:
Eingliederungshilfe stärken - Familien von Menschen mit Behinderung bei der Wohnplatzsuche besser unterstützen

14.06.2024 - Antrag | 19/3447

Initiatoren:
Thomas Huber, Norbert Dünkel, Bernhard Seidenath, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Ute Eiling-Hütig, Wolfgang Fackler, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Petra Högl, Björn Jungbauer, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Martin Mittag, Tobias Reiß, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Roswitha Toso, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, die Bezirke beim Ausbau von Leistungsangeboten für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen und Beschäftigung im Rahmen jeweils vorhandener Stellen und Mittel noch weiter zu stärken und zu unterstützen.


Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, inwiefern vor allem schwer mehrfach-behinderte und/oder autistische junge Erwachsene und deren Familien bei der Wohnplatzsuche und der Betreuung im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel zusätzlich unterstützt werden können.



In Bayern vollziehen die Bezirke die bundesgesetzlich geregelte Eingliederungshilfe im eigenen Wirkungskreis und in eigener finanzieller Verantwortung. Dies umfasst neben der Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen auch die Finanzierung sowie Schaffung von neuen Leistungsangeboten, wie zum Beispiel von Plätzen in Besonderen Wohnformen oder Förderstätten.


Der Freistaat unterstützt die Bezirke hier bereits bei dieser enormen Aufgabe zielgerichtet und freiwillig mit sogenannten Investitionskostenzuschüssen für bauliche Investitionen. Im Förderjahr 2023 wurde beispielsweise der Bau von Wohn- und Beschäftigungsplätzen mit einer Fördersumme von insgesamt 66,3 Millionen Euro unterstützt. Hierdurch entstehen bereits in naher Zukunft bayernweit 120 neue Wohnplätze in besonderen Wohnformen sowie 205 neue Förderstättenplätze.


Dennoch erreichen uns immer öfter auch Petitionen und Forderungen mit Hinweisen von Verbänden und auch Eltern, dass die Plätze nicht ausreichen würden, die Wartelisten lang seien und auch der mangelnde Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Förderstätte zu Problemen führen kann. Um die betroffenen Familien besser zu unterstützen, soll die Staatsregierung prüfen, wie vor allem Familien mit schwer mehrfach-behinderten und/oder autistischen jungen Familienmitgliedern, welche an der Schwelle zur Volljährigkeit stehen, noch besser geholfen werden kann.


 


 


 

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