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Unterstützung für Menschen mit Behinderung I:
Wohn- und Beschäftigungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung stärken

14.06.2024 - Antrag | 19/3446

Initiatoren:
Thomas Huber, Norbert Dünkel, Winfried Bausback, Ute Eiling-Hütig, Wolfgang Fackler, Martina Gießübel, Josef Heisl, Petra Högl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Björn Jungbauer, Tobias Reiß, Helmut Schnotz, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Roswitha Toso, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderung stärker als bisher unterstützt und gefördert werden. Angesichts der stark gestiegenen Bau- und Energiekosten sowie der hohen Inflation sind viele Einrichtungen für Menschen mit Behinderung an der Belastungsgrenze. Aus diesem Grund ist auch auf Bundesebene eine stärkere Unterstützung insbesondere bei den Investitionskosten von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und Wohnplätzen für Werkstattbeschäftigte erforderlich, zumal erst kürzlich aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene die Möglichkeit der Förderung entsprechender Projekte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe weggefallen ist.


Da auch in Zukunft von hohen Bedarfen an Wohn- und Beschäftigungsplätzen für Menschen mit Behinderung zu rechnen ist, wird die Staatsregierung gebeten, dem Landtag schriftlich zu berichten, wie sich die Nachfrage nach staatlicher Investitionskostenförderung kurzfristig entwickeln wird.



Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bieten denjenigen Menschen mit Behinderung, die wegen der Art oder der Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung. Auch soll ihnen ermöglicht werden, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. WfbM sind somit ein zentraler Pfeiler zur Teilhabe am Arbeitsmarkt.


Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarkts die Möglichkeit, Investitionskosten von WfbM und Wohnplätzen für Werkstattbeschäftigte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zu fördern, abgeschafft. Der Wegfall der Förderung von Investitionskosten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe hat erhebliche Auswirkungen, da bisher jährlich rund 24 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabemittel der Ausgleichsabgabe in gleicher Höhe für die Investitionskostenförderung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte bewilligt wurden. In Folge besteht die Möglichkeit, dass dringend notwendige Investitionen in den WfbM nicht mehr getätigt werden, was zur Folge hätte, dass diese WfbM ganz oder teilweise geschlossen werden müssten. Dringend benötigte Werkstatt- und Wohnheimplätze stünden somit nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund wird die Staatsregierung aufgefordert sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die von der Bundesregierung abgeschafften Fördermöglichkeiten dringend zu reaktivieren.

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