Antragssuche

Anmietung von Räumen für die Ganztagsbetreuung fördern

14.06.2024 - Antrag | 19/3451

Initiatoren:
Maximilian Böltl, Thomas Huber, Ute Eiling-Hütig, Tanja Schorer-Dremel, Konrad Baur, Norbert Dünkel, Wolfgang Fackler, Kristan Freiherr von Waldenfels, Björn Jungbauer, Tobias Reiß, Peter Tomaschko, Florian Streibl, Felix Locke, Stefan Frühbeißer, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR) dahingehend zu ändern, dass künftig auch die Anmietung von Räumen zur Ganztagsbetreuung gefördert werden kann.


 



Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist eine entscheidende familien-, sozial- und integrationspolitische Zukunftsaufgabe der kommenden Jahre. Der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2028 sowie das Ziel des Koalitionsvertrags, bis 2028 180.000 neue Ganztagsplätze zu schaffen, stellt unsere Kommunen vor enorme Herausforderungen.


Die Kommunen brauchen dabei große Flexibilität vor Ort: Teilweise muss neu gebaut oder erweitert werden. Teilweise bieten sich aber auch andere Optionen wie die Anmietung bestehender Räumlichkeiten.


Während Baumaßnahmen vom Freistaat gefördert werden, sind jedoch Anmietungen von Räumen nicht nach dem BayFAG förderfähig, weil es sich bei Mieten um laufende Aufwendungen handelt, die aus dem Verwaltungshaushalt der Kommune zu decken seien.


Eine Ausnahme stellt die zeitlich befristete Anmietung von Kindertageseinrichtungen dar. Hier ist eine Anmietung förderfähig, um einen nur vorübergehenden Bedarf zu decken oder die Zeit bis zur Fertigstellung der Kindertageseinrichtung zu überbrücken (Nr. 9.3 FAZR).


Analog zu dieser politisch gewollten Ausnahme sollte künftig auch die Anmietung von Räumen z.B. zur Mittagsbetreuung und offenen Ganztagsschule (OGTS) gefördert werden. Damit unterstützen wir unsere Kommunen bestmöglich dabei, die benötigten Ganztagsbetreuungsplätze bereit zu stellen.

Zurück zur Übersicht