Holger Dremel, Winfried Bausback, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das bereits im August 2024 initiierte umfassende Lagebild zu Messerangriffen in Bayern seit 2020 nach Fertigstellung und Auswertung schriftlich zu berichten. Hierbei ist auch auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse und die sich daran an-schließenden Schlussfolgerungen und erforderlichen Maßnahmen einzugehen.
Die Zunahme an Messerdelikten in den vergangenen Jahren in Deutschland ist besorgniserregend, was auch der jüngste Anschlag in Solingen zeigt, bei dem drei Menschen getötet und acht weitere verletzt wurden. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Syrer, sitzt in Untersuchungshaft. Die Terrorgruppe Islamischer Staat hatte den Anschlag für sich reklamiert.
Zugleich gibt es zahlreiche legitime Gründe, ein Messer mit sich zu führen. Diejenigen, die ein Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Jagd, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck mit sich führen, verhalten sich regelmäßig rechtstreu. Von solchen Personen geht keine Gefahr aus. Die berechtigten Interessen zum Führen eines Messers im Alltag dürfen nicht in Frage gestellt werden. Vielmehr muss die Messerkriminalität durch Maßnahmen bekämpft werden, die möglichst zielgenau auf spezifische Gefahrensituationen und Tatverdächtige zugeschnitten sind.
Das Vorgehen bei der Auswertung zu Fragestellungen im Kontext von Messerangriffen orientierte sich in Bayern bisher konsequent an der entsprechenden Fallkategorisierung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In der PKS werden Messerangriffe seit dem Berichtsjahr 2020 erfasst. Messerangriffe im Sinne der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person an-gedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. Im Umkehrschluss liegt also nicht zwingend bei je-dem erfassten Fall eine (über eine Drohung hinausreichende) Tathandlung im eigentlichen Wortsinn vor.
Die Erfassung der Messerangriffe erfolgt in der PKS derzeit orientiert am Fall. Valide Angaben zu Tatverdächtigen sind dadurch nicht möglich, weil keine Zuordnung des Messers zum nutzenden Tatverdächtigen möglich ist. Diese Informationslücke ist bereits erkannt und wird durch geänderte bundeseinheitliche Erfassungsmodalitäten ab dem Berichtsjahr 2025, beginnend mit dem 01.01.2025, geschlossen.
Insbesondere aufgrund der Gefährlichkeit von Messerangriffen, deren Auswirkung auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, aber auch wegen der hohen Relevanz der Thematik für Entscheidungsprozesse sind genaue Lageerkenntnisse unabdingbar. Valide Daten zur Entwicklung der Fallzahlen, Tatörtlichkeiten, Tatverdächtigen aber auch den Opfern sind unverzichtbare Grundlage für wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung.
Der Belastbarkeit von Daten in diesem Themenfeld kommt eine besondere Bedeutung zu. Einschränkungen in der Aussagekraft sind dabei auf ein Minimum zu reduzieren. So ist die Qualität bisher, nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfassten, vorliegender Daten zu Tatverdächtigen nicht ausreichend hoch, um darauf ein umfassendes Lagebild zu stützen. Ohne Erkenntnisse zu den Tatverdächtigen ließe ein Lagebild Wesentliches als Grundlage für etwaige strategische Maßnahmen und damit auch jeglichen Mehrwert vermissen.
Das Bayerische Landeskriminalamt wurde bereits im August 2024 vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration beauftragt, die vorhandenen Daten zu prüfen und dabei insbesondere durch manuelle Nacherfassung deren Aussagekraft zu erhöhen, um so genauere Lageerkenntnisse, beispielsweise zu Tatverdächtigen und Opfern, gewinnen zu können. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird ein Lagebild erstellt werden. Der Bayerische Landtag soll über die Erkenntnisse und ggf. sich daran anschließende Maßnahmen in einem schriftlichen Bericht informiert werden.