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Exzellenzprinzip sichern: Benachteiligung Bayerns bei der Ansiedlung und Erweiterung von Forschungseinrichtungen verhindern

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/2864

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Kerstin Schreyer, Robert Brannekämper, Bernhard Seidenath, Maximilian Böltl, Daniel Artmann, Konrad Baur, Andrea Behr, Franc Dierl, Alex Dorow, Stefan Ebner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Thorsten Freudenberger, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Jenny Schack, Andreas Schalk, Josef Schmid, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Florian Streibl, Felix Locke, Michael Piazolo, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Ansiedlung und Erweiterung von Forschungseinrichtungen weiterhin allein nach wissenschaftsgeleiteten Kriterien, dem Exzellenzprinzip sowie dem universitären und wirtschaftlichen Umfeld erfolgt und eine Benachteiligung Bayerns durch strukturpolitische Vorgaben verhindert wird.  



Bayern ist Heimat für eine Vielzahl von hochkarätigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen der von Bund und Länder gemeinsam finanzierten Forschungsorganisationen Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft an über 50 bayerischen Standorten. Mit der Hightech Agenda Bayern investiert der Freistaat mit inzwischen 5,5 Milliarden Euro wie kein anderes Bundesland in Forschung und Innovation und setzten dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Umso größer ist daher die Sorge, dass der Beschluss des Bundeskabinetts zur künftigen Ansiedlung und Erweiterung von Forschungseinrichtungen zu einer direkten Benachteiligung des bayerischen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts führen.


Das am 26. Juni 2024 vom Bundeskabinett beschlossene Konzept beschreibt das Ziel, einen -strukturstärkenden Beitrag- durch die gezielte Ansiedlung von Bundes- und Forschungseinrichtungen in Kohlerevieren, ostdeutschen Flächenländern und strukturschwachen Regionen zu leisten. Dieses Konzepts umfasst nicht nur Einrichtungen, deren Gründung explizit auf der Stärkung strukturschwacher Regionen und einer gesonderten gesetzlichen Grundlage beruhen, wie beispielsweise dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sondern auch Forschungseinrichtungen der gemeinsamen institutionellen Forschungsförderung von Bund und Ländern nach Art. 91b GG. Damit werden explizit auch strukturpolitische Eingriffe in die Standortentscheidung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen insgesamt ermöglicht.

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