Steffen Vogel, Kerstin Schreyer, Martin Wagle, Stefan Ebner, Andreas Kaufmann, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Jenny Schack, Josef Schmid, Florian Streibl, Felix Locke, Werner Schießl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen, das Meisterbonusprogramm auf alle Personen auszuweiten, deren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Bayern liegen und die einen Meistertitel erwerben, der zwar in Deutschland anerkannt ist, in Bayern jedoch nicht angeboten wird. Die Staatsregierung wird gebeten, über das Ergebnis der Prüfung im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung zu berichten.
Bayern fördert mit dem Meisterbonusprogramm die Fortbildungsleistung von leistungsbereiten Arbeitnehmern und Selbstständigen. Allerdings werden nur erworbene Fortbildungstitel honoriert, die in der Richtlinien-Anlage (Ziff. 2 Abs. 1) aufgeführt sind.
Es gibt allerdings auch Meistertitel, die nicht in Bayern angeboten werden. Die Förderung für diese Meistertitel wird auch gewährt, wenn diese Abschlüsse entweder auf einer bundeseinheitlichen Fortbildungsordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beruhen oder auf einer Fortbildungsregel einer bayerischen Stelle (IHK, HWK) beruhen.
Es gibt aber auch seltene Abschlüsse, die zwar in Bayern anerkannt werden, aber für die es weder von den 9 bayerischen IHK noch von den 6 bayerischen HWK eine Fortbildungsregelung gibt. Als Beispiel sei hier der Meistertitel -Industriemeister Fachrichtung Gießerei- genannt. Obwohl auch solche Meister in Bayern gebraucht werden und die bayerischen Absolventen dafür sogar mehrmonatige Aufenthalte außerhalb Bayerns in Kauf nehmen, profitieren sie nicht vom bayerischen Meisterbonus.
Auf Grund der geringen Zahl an Absolventen dieser Fortbildungen (andernfalls würden sie ja auch in Bayern angeboten werden) ist davon auszugehen, dass auch die Fallzahlen und somit die zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt im Rahmen bleiben werden, wenn der Meisterbonus auch für Meister ausgezahlt würde, die aktuell auf Grund der restriktiven Richtlinie nicht in den Genuss dieser leistungsfördernden und wertschätzenden Unterstützungszahlung kommen.