Tanja Schorer-Dremel, Alexander Flierl, Bernhard Seidenath, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Thorsten Freudenberger, Thomas Holz, Petra Loibl, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu veröffentlichen und auf elektronischem Weg dem Landtag zu übermitteln.
Mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.07.1990 (LT-Drs. 11/17569) wurde die -Staatsregierung aufgefordert, im zuständigen Ausschuss des Landtags jeweils nach Vorliegen des Jahresberichts der Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen über den Teil Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu berichten-.
Dieser Beschluss bildet den aktuellen Stand nicht mehr ab. Seit der Gründung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Jahr 2002 gibt es keine Landesuntersuchungsämter mehr. Der Jahresbericht des LGL deckt neben den Themen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände weitere Bereiche wie Tiergesundheit, Futtermittel, Kosmetische Mittel, Arbeitsschutz, Produktsicherheit und Gesundheit ab. Zudem haben seit 1990 Umressortierungen stattgefunden.
Durch den Antrag soll die Berichterstattung auf den aktuellen Stand angepasst, modernisiert und effizienter ausgestaltet werden. Der Bericht über die wichtige Arbeit des LGL soll weiterhin jährlich erfolgen und umfassend über die Tätigkeiten des LGL informieren. Nach Übermittlung des Berichts sollen die jeweils fachlich zuständigen Ausschüsse für Umwelt und Verbraucherschutz bzw. Gesundheit, Pflege und Prävention bei Bedarf per Mehrheitsvotum darüber entscheiden, ob eine ergänzende mündliche Berichterstattung zu einzelnen Themen erfolgen soll.
Die Aktualisierung des LT-Beschlusses aus dem Jahr 1990 (LT-Drs. 11/17569) leistet mit Blick auf den von den Regierungsfraktionen angestrebten Diskontinuitätsgrundsatz für Berichtspflichten an den Landtag einen Beitrag zur Bewahrung der Leistungsfähigkeit der Staatsverwaltung.