Petra Högl, Thomas Huber, Alfred Grob, Kerstin Schreyer, Barbara Becker, Andreas Schalk, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Ilse Aigner, Andrea Behr, Alexander Dietrich, Leo Dietz, Stefan Ebner, Ute Eiling-Hütig, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Petra Guttenberger, Josef Heisl, Michael Hofmann, Gerhard Hopp, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Petra Loibl, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Thomas Pirner, Tobias Reiß, Jenny Schack, Josef Schmid, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Harald Schwartz, Karl Straub, Peter Tomaschko, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Josef Zellmeier, Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich beim Bund für die Flexibilisierung der Arbeitszeiten einzusetzen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Deswegen soll der Fokus im deutschen Arbeitszeitgesetz, wie von der EU ermöglicht, weg von einer täglichen Höchstgrenze bei der Arbeitszeit hin auf eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gesetzt werden.
In einer immer stärker digitalisierten Gesellschaft hat sich auch unsere Arbeitswelt stark verändert. So würden Beschäftigte durch flexiblere Arbeitszeiten von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf profitieren, während Arbeitgeber besser um Fach- und Arbeitskräfte werben könnten. Starre Arbeitszeiten verhindern oftmals den flexiblen Einsatz von Personal. Eine Flexibilisierung löst selbstverständlich nicht im Alleingang den Fachkräftemangel, kann ihn aber durch einen effizienteren und angepassteren Personaleinsatz abmindern.
Gerade in der Sozialwirtschaft, aber auch in der Gastronomie oder auch der Tourismusbranche kann dies ein neuer Ansatz sein, Personal zu gewinnen. Der Arbeitsanfall in den genannten Branchen ist häufig nicht gleichmäßig. Es ist ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit erforderlich, um ihn bewältigen zu können. Darüber hinaus wünschen sich gerade auch viele Mitarbeitende in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber ein höheres Maß an Flexibilität. Die Abkehr von der täglichen zugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden würde folgerichtig beiden Anliegen gerecht werden. Für einzelne Arbeitstage würde dies Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden ermöglichen, sofern dies nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vertretbar erscheint und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist. Ein Verzicht auf die tägliche Höchstgrenze von zehn Stunden führt nicht zu einer Erhöhung des Arbeitszeitvolumens, sondern nur zu mehr Flexibilität bei der wöchentlichen Verteilung.