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Hochwasserschutz in Bayern fortsetzen und Lehren aus dem letzten Extremwetterereignis einbeziehen

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/2464

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Alexander Flierl, Holger Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Thorsten Freudenberger, Alfred Grob, Josef Heisl, Thomas Holz, Petra Loibl, Martin Stock, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre großen Bemühungen im vorbeugenden Hochwasserschutz weiterhin erfolgreich fortzusetzen und die Erkenntnisse aus den Folgen des letzten, durch das Tiefdruckgebiet Orinoco ausgelösten Extremwetterereignisses am Fronleichnamswochenende in die vorhandenen Strategien und Konzeptionen einzubeziehen.


Zudem wird die Staatsregierung gebeten zu prüfen, wie Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel beschleunigt werden können.


Dabei gilt: Die Errichtung und der Betrieb von Hochwasserschutzanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Die Staatsregierung wird gebeten zu prüfen, wie die Hochwasservorsorge durch eine Veränderung in der jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägung verbessert und beschleunigt werden kann.



Der Klimawandel bringt neben mehr Trockenheit auch zunehmend ergiebige Niederschläge wie Dauerregen oder Starkregenereignisse mit sich, die zu Hochwasser führen können. Hochwasserschutz ist Daseinsvorsorge und Gemeinschaftsaufgabe. Der Staat muss daher mit Kommunen und Bürgern weiterhin an einem Strang ziehen, wenn es um technischen Hochwasserschutz, die Sicherung von Retentionsräumen und die Verbesserung des Risikomanagements geht. Im staatlichen Hochwasserschutz hat Bayern durch die in den letzten zwanzig Jahren begonnenen Anpassungsmaßnahmen eine sehr gute Ausgangsposition.


Insgesamt hat der Freistaat von 2001 bis 2024 im Rahmen des Gewässer-Aktionsprogramms 2030 (PRO Gewässer 2030), das nahtlos ab das 2020 beendete Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus, anschließt rund 4 Mrd. Euro investiert und hiermit mehr als 565.000 Anwohner vor Hochwassergefahren geschützt. Diese Programme sind das größte wasserbauliche Infrastrukturprogramm Bayerns.


Dabei müssen der technische Hochwasserschutz und der natürliche Hochwasserschutz Hand in Hand gehen! Beim natürlichen Hochwasserschutz bekommen die Flüsse wieder mehr Raum - beispielsweise indem alte Deiche vom Fluss zurück in die Auen verlegt werden. In einem bayernweiten Gesamtkonzept werden zusätzliche Retentionspotentiale in den verschiedenen Flussgebieten systematisch erhoben, ihre Wirkungen analysiert und geeignete Maßnahmen verstärkt umgesetzt.


Trotz aller technischen Speichermöglichkeiten, Beileitungen oder Überleitungen - keine technische Errungenschaft kann die natürlichen Wasserspeicher (Landschaft, Gewässer, Boden, Moore) auch nur annähernd volumenmäßig ersetzen. Es gibt viel zu tun, um das Wasserspeicherpotential der Kulturlandschaften Bayerns wieder zu vergrößern und damit einen klimaresilienten Landschaftswasserhaushalt herzustellen. Denn ein intakter natürlicher Landschaftswasserhaushalt speichert und versickert Regenwasser, dämpft Abflussspitzen in Gräben und Fließgewässern, reichert Grundwasser an und stabilisiert den Wasserhaushalt in Trockenzeiten.


Darüber hinaus müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel ggf. zu beschleunigen.


Hochwasserschutzanlagen schützen Leib und Leben. Zudem werden erhebliche Sachwerte durch die technische Hochwasservorsorge geschützt und zumindest die Auswirkungen erheblich reduziert. Auf Grund dieser für die Allgemeinheit besonders wichtigen Funktion soll geprüft werden, wie im Falle einer Abwägung die hohe Bedeutung des Hochwasserschutzes besser berücksichtigt werden kann und wie dies einen Beitrag leisten kann, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzvorhaben zu beschleunigen.

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