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Worte und Gesten reichen nicht! Bund muss Bevölkerungsschutz wieder finanziell aufbessern!

00.00.0000 - Dringlichkeitsantrag | 19/2434

Initiatoren:
Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Holger Dremel, Gerhard Hopp, Thomas Huber, Petra Guttenberger, Josef Zellmeier, Daniel Artmann, Barbara Becker, Maximilian Böltl, Alexander Dietrich, Alex Dorow, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Karl Freller, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Patrick Grossmann, Josef Heisl, Thomas Holz, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Harald Kühn, Stephan Oetzinger, Werner Stieglitz, Helmut Schnotz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Wachler

Der Landtag drückt seine höchste Anerkennung für den Einsatz und die Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger sowie der haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer seit dem Hochwasser am Fronleichnamswochenende aus. Sie haben eine enorme Leistung erbracht. Der Landtag dankt den fast 80 000 Helferinnen und Helfern, auch aus den anderen Ländern und benachbarten Staaten, für ihren heldenhaften Einsatz, der gar nicht hoch genug bewertet werden kann. Viele haben aus Solidarität Leben und Gesundheit für andere Menschen in Not riskiert und Schlimmeres verhindert.


Der Landtag bittet die Staatsregierung, die Möglichkeit einer Anerkennung für die Helferinnen und Helfer zu prüfen und dem Landtag darüber zu berichten.


Der Landtag stellt fest, dass Bayern mit seinen Investitionen in den Katastrophenschutz die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat. In den vergangenen 10 Jahren sind allein für den Katastrophenschutz über 170 Millionen Euro in die Ausstattung der Kommunen (Feuerwehren) sowie der Hilfs- und Einsatzorganisationen investiert worden. Die Ausgaben für den Brandschutz und die Staatlichen Feuerwehrschulen summieren sich auf 804,4 Millionen Euro. Auch nach der Flut-Katastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal, aber auch in Nordrhein-Westfalen und bei uns in Bayern im Sommer 2021 wurden vorausschauend mit den Organisationen, Verbänden und Experten das Geschehen ausgewertet und Lehren daraus gezogen.


Der Landtag unterstützt ausdrücklich die Staatsregierung in ihrem weiteren Bestreben, den Katastrophenschutz zu stärken. Dies umfasst für Bayern neben den bereits bestehenden drei hochmodernen Staatlichen Feuerwehrschulen, dem weiteren Ausbau des Bayerischen Zentrums für besondere Einsatzlagen (BayZBE) in Windischeschenbach und der geplanten Errichtung des Bayerischen Zentrums für Alpine Sicherheit (BayZAS) in Bad Tölz auch die Trainingsmöglichkeit für die Wasserrettungsorganisationen Wasserwacht Bayern im Bayerischen Roten Kreuz und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft zu verbessern. Für die ins Auge gefasste Errichtung eines Bayerischen Wasserrettungszentrums (BayWRZ) haben die betroffenen Organisationen bereits konzeptionelle Vorschläge erarbeitet, die gegenwärtig gemeinsam finalisiert werden.


Der Landtag begrüßt, dass der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung zu Sicherheitslage am 6. Juni 2024 die Notwendigkeit eines funktionierenden Hilfeleistungssystems hervorgehoben hat. Der Landtag stellt fest, dass dieser eine Aussage zur Finanzierung allerdings schuldig geblieben ist. Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Bund in diesem Zusammenhang an seine Pflicht zu einer auskömmlichen Ausstattung der auch für den Zivilschutz relevanten Organisationen - Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen und Technisches Hilfswerk (THW) - weiter zu erinnern und den Kürzungen im Bundeshaushalt in diesem Bereich weiterhin entschieden entgegenzutreten.



Die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit für die Bevölkerung ist eine der Grundbedingungen für die freiheitliche Demokratie und für die Stabilität unseres Gemeinwesens. Angesichts zunehmender sicherheitspolitischer Herausforderungen, Krisen und Katastrophen wird der Bedarf gesehen, die behördlichen Strukturen im Katastrophen- und Zivilschutz weiter zu verbessern und zu stärken. Damit sollen insbesondere notwendige Vorkehrungen zur Abwehr von Großschadenslagen und Katastrophen, aber auch für nicht mehr auszuschließende kriegerische Auseinandersetzungen in Deutschland und Europa (Stichwort: Organisationsplan Deutschland der Bundeswehr) bestmöglich getroffen werden können.


Ein wirksamer Bevölkerungsschutz baut auf ein integriertes Hilfeleistungssystem, an dem Bundeseinrichtungen (THW, Bundeswehr, Bundespolizei), alle Landesbehörden sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die Kommunen, insbesondere mit ihren Feuerwehren, neben den Rettungs- und Einsatzorganisationen - dies sind vor allem die Gliederungen der freiwilligen Hilfsorganisationen ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD - mitwirken. Gemeinsam mit diesen Akteuren bilden die Katastrophenschutzbehörden das Rückgrat zur Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen.


Der Bund spart hier an der falschen Stelle und setzt die falschen Prioritäten: Anders als der Freistaat Bayern kommt der Bund seiner Verantwortung für den Bevölkerungsschutz bisher nicht in angemessener Weise nach. Zwar hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat am 13.07.2022 einen Neustart im Bevölkerungsschutz angekündigt. Tatsache ist aber, dass die Mittel für das THW und für das BBK seit 2022 massiv gekürzt wurden. Die ergänzende Ausstattung des Bundes im Katastrophenschutz ist defizitär. So warten viele Feuerwehren und Hilfsorganisationen in allen Ländern seit Jahren auf Einsatzfahrzeuge. Aktuell beläuft sich der Fehlbestand in Bayern auf 293 Fahrzeuge, die der Bund in seiner Ausstattungskonzeption angekündigt hat.


Mit dem Bundeshaushalt 2024 wurden die Mittel für den Bevölkerungsschutz abermals erheblich reduziert. Von den 189 Mio. Euro, die im Einzelplan 06 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) im Haushaltsentwurf des Bundes eingespart werden sollten, gingen fast die Hälfte, nämlich 91 Mio. Euro, zu Lasten des Bevölkerungsschutzes. Die Kürzungen für das THW betrugen am Ende 6,3 % und für das BBK mehr als 20 %. Die umfangreichen Kürzungen beim BBK betreffen vor allem die Mittel für den ergänzenden Katastrophenschutz zugunsten der Länder (Reduktion um 9 %) und die Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung zur Unterstützung der Länderkapazitäten für die Betreuung von Bürgern in Krisensituationen (Mobiles Betreuungsmodul 5.000).


Auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie wird die Stärkung des Bevölkerungsschutzes als wesentliche Voraussetzung der Integrierten Sicherheit verstanden. Konkrete Folgen und Maßnahmen in diese Richtung sind seitens des BMI indes nicht festzustellen. Bereits im Juni 2022 hat die Innenministerkonferenz anknüpfend an das 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr einen Stärkungspakt Bevölkerungsschutz gefordert, der in Ergänzung der finanziellen Anstrengungen der Länder Investitionen des Bundes von bis zu zehn Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre einfordert und diese Forderung bereits mehrfach erneuert. Der Bundesrat hat diese Forderung in seiner Entschließung vom 07.10.2022 (BR-Drs. 438/22(B)) betreffend die nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund aufgegriffen. Die weitere Entschließung des Bundesrates für eine -Umfassende Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Bund und Länder- vom 26.04.2024 (BR-Drs. 135/24(B)) bekräftigt dies erneut. Die Notwendigkeit eines stärkeren, der aktuellen Sicherheitslage und der Verantwortung des Bundes Rechnung tragenden Engagements im Bevölkerungsschutz wird seitens der Bundesregierung weiterhin nicht mit auskömmlichen Finanzmitteln hinterlegt.

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