Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Winfried Bausback, Tanja Schorer-Dremel, Martin Wagle, Josef Zellmeier, Ilse Aigner, Daniel Artmann, Volker Bauer, Jürgen Baumgärtner, Konrad Baur, Barbara Becker, Andrea Behr, Maximilian Böltl, Robert Brannekämper, Franc Dierl, Alexander Dietrich, Leo Dietz, Alex Dorow, Holger Dremel, Norbert Dünkel, Jürgen Eberwein, Stefan Ebner, Ute Eiling-Hütig, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Karl Freller, Thorsten Freudenberger, Sebastian Friesinger, Martina Gießübel, Alfred Grob, Patrick Grossmann, Petra Guttenberger, Josef Heisl, Petra Therese Högl, Thomas Holz, Gerhard Hopp, Martin Andreas Huber, Thomas Huber, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Björn Jungbauer, Andreas Kaufmann, Manuel Knoll, Jochen Kohler, Joachim Konrad, Harald Kühn, Petra Loibl, Stefan Meyer, Benjamin Miskowitsch, Martin Mittag, Walter Nussel, Stephan Oetzinger, Thomas Pirner, Tobias Reiß, Jenny Schack, Andreas Schalk, Josef Schmid, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Kerstin Schreyer, Thorsten Schwab, Harald Schwartz, Bernhard Seidenath, Werner Stieglitz, Martin Stock, Karl Straub, Peter Tomaschko, Carolina Trautner, Steffen Vogel, Peter Wachler, Kristan von Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 13 03 (Besondere Bewilligungen für den Gesamthaushalt) wird in der TG 71 - 74 (Zuweisungen und Zuschüsse zur Milderung außergewöhnlicher Notstände durch Elementarereignisse) ein neuer Leertitel 681 71 -Soforthilfen nach schweren Schäden durch Naturkatastrophen- aufgenommen.
Der Landtag ist damit einverstanden, dass das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die weiteren haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die unverzügliche Auszahlung von Soforthilfen und Leistungen nach der Härtefondsrichtlinie bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Mio. Euro im Wege des Notbewilligungsrechts schafft.
Für einen darüberhinausgehenden Bedarf ist das Konsultationsverfahren mit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags durchzuführen.
Der Landtag stellt fest, dass die Unwetter- und Starkregenereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 und die dadurch ausgelösten Überschwemmungen auch zu schweren Schäden insbesondere in Bayern geführt haben.
Der Landtag wird gemeinsam mit der Staatsregierung den Betroffenen in Bayern zur Seite stehen. Er unterstützt deshalb die von der Staatsregierung am 4. Juni beschlossenen Soforthilfen für die Betroffenen in Bayern.
Für die schnelle und unbürokratische Bereitstellung von Hilfen an Privathaushalte in Bayern wird ein Leertitel in Kap. 13 03 Titelgruppe 71-74 beantragt.
Da das Ausmaß der Katastrophe aktuell noch nicht abschätzbar ist, die Auszahlungen aber unverzüglich erfolgen sollen, soll das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zunächst ermächtigt werden, weitere Mittel für Soforthilfen für Privathaushalte, für Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft und Leistungen nach der Härtefondsrichtlinie über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Mio. Euro soll auf eine weitere Beteiligung des Bayerischen Landtags verzichtet werden.
Sollte sich aufgrund des weiteren Verlaufs des Hochwasserereignisses und anhand der Schadensmeldungen ein darüberhinausgehender Bedarf abzeichnen, ist das Konsultationsverfahren mit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen durchzuführen.