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Wartezeiten für Gentest auf Veränderungen in den beiden Genen BRCA1 und BRCA2 verkürzen!

13.11.2023 - Antrag | 19/356

Initiatoren:
Kerstin Schreyer, Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Ilse Aigner, Barbara Becker, Andrea Behr, Ute Eiling-Hütig, Thorsten Freudenberger, Martina Gießübel, Petra Guttenberger, Petra Högl, Melanie Huml, Petra Loibl, Stefan Meyer, Martin Mittag, Jenny Schack, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass die Kosten für das Mammographie-Screenings bereits für Frauen ab dem 45. Lebensjahr und bis zum 75. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.


Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, beim Bund daraufhin zu wirken, dass die Wartezeiten für Gentests auf Veränderungen in den beiden Genen BRCA1 und BRCA2 verkürzt werden. Auch deshalb und weil in nahezu allen Bereichen der haus- und fachärztlichen Versorgung mehr Ärztinnen und Ärzte benötigt werden, hält der Landtag an seiner Forderung fest (LT-Drs. 18/28179), dass die Zahl der Medizinstudienplätze bundesweit erhöht werden muss.


 



Brustkrebs ist die häufigste Tumorerkrankung bei Frauen in Bayern. Im Falle einer Brustkrebserkrankung bzw. Eierstockkrebserkrankung kann ein Gentest auf Veränderungen in den beiden Genen BRCA1 und BRCA2 (BReast Cancer) sinnvoll sein. Personen mit verändertem BRCA1-Gen erkranken durchschnittlich zwischen 60 und 80 von 100 Personen an Brustkrebs, mit verändertem BRCA2-Gen erkranken zwischen 45 und 80 von 100 Personen an Brustkrebs. Zum Vergleich: Gesamt erkrankt jede 8.-10. Frau im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs.


Aktuell warten Betroffene bis zu einem halben Jahr auf diesen Gentest. Die lange Wartezeit ergibt sich dadurch, dass man drei Monate wartet, bis man einen Termin bekommt. Anschließend wartet man dann weitere drei Monate auf das Ergebnis. Das ist für die Betroffenen aus mehreren Gründen unzumutbar:



  • Die Ungewissheit nagt an den Betroffenen

  • Für bereits erkrankte Personen ergeben sich verschiedene vorbeugende Maßnahmen, ebenso wie Möglichkeiten einer engmaschigeren Nachsorge, da auch das Risiko, nach einer überstandenen Ersterkrankung noch einmal an Brust- und Eierstockkrebs zu erkranken, gegenüber nicht durch Genveränderung betroffenen Personen erhöht ist.

  • Für noch nicht erkrankte Familienmitglieder ist das Wissen, Träger eines veränderten BRCA-Gens zu sein, hilfreich. Denn wenn bspw. bei der Tochter einer, mit verändertem BRCA-Gen erkrankten, Mutter ebenfalls die Genveränderung nachgewiesen, so bieten sich für die Tochter die Möglichkeiten einer engmaschigen und intensiven Früherkennung, ebenso wie verschiedene vorbeugende Maßnahmen.


Erfreulicherweise hat der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits eine Kostenübernahme von Mammographie-Screenings für Frauen bereits ab dem 45. Lebensjahr und bis zum 75. Lebensjahr durch die gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 01.07.2024 selbst für einen Untersuchungstermin anmelden.

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