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Wiedereinsetzung eines -Wissenschaftlichen Beirats Inklusion-

21.03.2024 - Antrag | 19/2225

Initiatoren:
Norbert Dünkel, Thomas Huber, Ute Eiling-Hütig, Winfried Bausback, Konrad Baur, Wolfgang Fackler, Martina Gießübel, Josef Heisl, Petra Högl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Björn Jungbauer, Tobias Reiß, Helmut Schnotz, Peter Tomaschko, Carolina Trautner, Kristan Freiherr von Waldenfels, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Brunnhuber, Tobias Beck, Martin Behringer, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller, Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel, Christian Zwanziger, Benjamin Adjei, Ludwig Hartmann, Claudia Köhler, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Kerstin Celina, Andreas Krahl, Susanne Kurz, Eva Lettenbauer, Julia Post, Sabine Weigand, Florian von Brunn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Ruth Müller, Simone Strohmayr, Arif Ta?delen, Markus Rinderspacher, Anna Rasehorn, Horst Arnold, Nicole Bäumler, Martina Fehlner, Christiane Feichtmeier, Sabine Gross, Doris Rauscher, Harry Scheuenstuhl, Ruth Waldmann, Katja Weitzel

Die Staatsregierung wird aufgefordert, für die Dauer der 19. Legislaturperiode erneut einen -Wissenschaftlichen Beirat Inklusion- im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel einzusetzen und mit der Begleitung der Umsetzung der Inklusion an Bayerns Schulen sowie der Beratung hinsichtlich inklusiver Prozesse zu beauftragen. Der Beirat soll mit seiner Expertise Staatsregierung und Landtag beraten.


Der künftige -Wissenschaftliche Beirat Inklusion- soll sich aus Vertretern der Sonderpädagogik und der allgemeinen Bildungswissenschaften zusammensetzen.



Infolge der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung haben sich Bayerns Schulen auf den Weg zur inklusiven Schule gemacht. Ein wichtiger Schritt war die interfraktionell auf den Weg gebrachte und gemeinsam beschlossene Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen im Jahr 2011: Inklusiver Unterricht ist seither Aufgabe aller Schulen.


Inklusion ist ein langfristiger, gesamtgesellschaftlicher Prozess. Im schulischen Bereich ist der differenzierte Blick auf die konkreten Bedürfnisse von Kindern und Eltern, aber auch auf Lehrkräfte und Schulen insgesamt unerlässlich. Bayern hat sich daher auf einen Weg der Vielfalt der Angebote begeben, der kontinuierlich mit Augenmaß weiterzuentwickeln ist.


Für diesen Prozess hat sich der in der 16. Wahlperiode erstmals vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingesetzte Wissenschaftliche Beirat Inklusion - fortgeführt in der 17. und der 18. Legislaturperiode - als überaus hilfreich erwiesen: Mit einer Vielzahl an Berichten, Studien, Fachveranstaltungen und in zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten sowie Akteuren aus der Praxis hat er wichtige Impulse für die inklusive Entwicklung von allgemeinbildenden, beruflichen und Förderschulen, aber auch der Inklusiven Regionen gegeben.


 

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