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Pflanzenschutzmittel - Sachkundenachweis: Fort- bzw. Weiterbildungszeitraum von drei Jahre auf sechs Jahre erweitern

10.04.2024 - Antrag | 19/2134

Initiatoren:
Petra Högl, Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Thomas Holz, Petra Loibl, Thomas Pirner, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag fordert die Staatsregierung auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, den Fort- und Weiterbildungszeitraum beim Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis von aktuell drei Jahren auf sechs Jahre zu erweitern.



Personen, die Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben oder ausbringen, brauchen einen speziellen Sachkundenachweis. Um den Sachkundenachweis überhaupt zu bekommen, müssen bereits entsprechende fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten z.B. in Form eines einschlägigen Berufsabschlusses oder einer ähnlichen Ausbildung vorhanden sein.


In der Pflanzenschutz -Sachkundeverordnung ist in § 9 Abs. 4 geregelt, dass jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung dieses Sachkundenachweises zusätzlich eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme wahrgenommen werden muss. Wird diese Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme nicht erbracht, kann der Sachkundenachweis widerrufen werden.


Die Fort- oder Weiterbildung bedeutet für die Teilnehmer alle drei Jahre neben dem erforderlichen Zeitaufwand auch Kosten. Es ist davon auszugehen, dass Personen, die regelmäßig Pflanzenschutzmittel anwenden, auch über die erforderlichen Kenntnisse für die Anwendung verfügen und sorgsam mit Pflanzenschutzmitteln umgehen.


Auch im Sinne einer Entbürokratisierung erscheint es deshalb gerechtfertigt, den Fort- oder Weiterbildungszeitraum von aktuell drei Jahren auf sechs Jahre auszuweiten.

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