Andrea Behr, Alexander Flierl, Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Franc Dierl, Leo Dietz, Thorsten Freudenberger, Thomas Holz, Petra Loibl, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass durch geeignete Regelungen im öffentlichen Gewerbe-, Medizinprodukte-, oder Heilbehandlungsrecht gewerbliche Anbieter schon auf ihrer Webseite zu gut sichtbarer medizinischer Aufklärung über Risken und Alternativen verpflichtet werden (entsprechend §§ 630c Abs.2 und 630e Abs.1 BGB). Es muss für Verbraucher klar ersichtlich sein, welche Person mit welcher Qualifikation in die Behandlung involviert, und sowohl fachlich als auch haftungsrechtlich für diese verantwortlich ist. Die Werbung der gewerblichen Anbieter für Zahnschienen muss sich an standesrechtlichen Werbevorschriften der niedergelassenen Zahnärzteschaft orientieren. Die Vorschriften sollten zudem auch für Unternehmen gelten, die die beworbenen Leistungen selbst nicht erbringen.
Neben dem Einsatz von Telemedizin, etablieren sich auch in der privaten Versorgung kommerzielle Anbieter von digitalen Gesundheitsleistungen immer stärker. Für Verbraucher ist dabei nicht immer ersichtlich, wie viel ärztlicher Kontakt bei digital gestützten Modellen besteht. Das kann zu ernsthaften Problemen führen, wie das Beispiel der durchsichtigen Zahnschienen, sogenannter Clear Aligner, zeigt.
Clear Aligner haben sich als effektive kieferorthopädische Behandlungsmethode etabliert, die in ärztlicher Hand mit bestimmten Systemen selbst schwere Fehlbisse und Stellungen korrigieren kann. Bis 2017 wurde die Behandlung ausschließlich durch approbierte Zahnmediziner angeboten. Vor Behandlungsbeginn muss zwingend eine gründliche, zahnärztliche Erstuntersuchung gemäß geltendem kieferorthopädischem Standard erfolgen.
Nun dringen jedoch zunehmend kommerzielle Unternehmen auf den Markt, die eine Behandlung direkt an Patienten vermarkten und diese aggressiv als Lifestyleprodukt auf den Sozialen Medien bewerben.
Seit längerer Zeit häufen sich kritische Stimmen von Verbrauchern, die durch das kommerzielle Behandlungsangebot finanziellen und gesundheitlichen Schaden erlitten haben. In zahlreichen Fällen sind die Verbraucher gezwungen, für kostspielige und komplexe Korrekturbehandlungen an niedergelassene Kieferorthopäden heranzutreten. Eine Entwicklung, die eindrücklich belegt, dass Ärzte bei digital gestützten Behandlungen keine Nebenrolle spielen dürfen!