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Kein Strukturbruch in der landwirtschaftlichen Tierhaltung und Beibehaltung der bisherigen Rechtslage bezüglich Jagdhunden bei der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes

11.07.2023 - Antrag | 19/349

Initiatoren:
Alexander Flierl, Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer, Andrea Behr, Franc Dierl, Leo Dietz, Kristan Freiherr von Waldenfels, Sebastian Friesinger, Thomas Holz, Petra Loibl, Thomas Pirner, Sascha Schnürer, Thorsten Schwab, Martin Wagle, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Bayerische Landtag unterstützt die von der Staatsregierung eingebrachte Bundesratsinitiative zum Schutz der bäuerlichen Rinderhaltung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, auf ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten und bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes den ohnehin stattfindenden Umstieg auf Kombinationshaltung oder Laufstallhaltung zu berücksichtigen.


Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass



  • die Nutztierhaltung auch künftig als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht in Zweifel gezogen wird;

  • die Enthornung von Kälbern unter sechs Wochen auch zukünftig durch den Landwirt möglich bleibt;

  • die Anforderungen an das Halten von Schweinen mit gekürzten Schwänzen nicht so hoch angesetzt werden, dass deren Haltung unwirtschaftlich wird;

  • die derzeit bestehenden Regelungen über das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tagen alten Lämmern bis zum Erreichen der notwendigen züchterischen Ziele weiter zu ermöglichen und

  • die derzeitige Einzelfallregelung beim Kupieren der Rute bei ausgewählten Jagdhunden auch künftig beizubehalten.



Im vorliegenden Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sind für die bayerische Landwirtschaft und die Jagd einschneidende Bestimmungen zur bisherigen Rechtslage beinhaltet.


Es sollen praxisfremde und sogar zum Teil dem Tierschutz im weiteren Sinne entgegenstehende Verbote eingefügt und vertretbare Handlungen untersagt werden.


Die Staatsregierung möge sich daher bei einer anstehenden Novellierung des Tierschutzrechtes gegen Bestimmungen, die der guten fachlichen und landwirtschaftlichen resp. jagdlichen Praxis widersprechen, wenden.

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