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Zahnärztliche Versorgung auch künftig sichern IV: Praxiszukunftsfonds für (Zahn-)Arztpraxen

20.02.2024 - Antrag | 19/2003

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Digitalisierung, aber richtig: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für einen auf Bundesebene finanzierten Praxiszukunftsfonds einzusetzen, mit dem Ziel, gerade die niedergelassenen (Zahn-)Ärztinnen und Ärzten bei der digitalen Transformation zu unterstützen.Es bedarf nicht nur eines Krankenhauszukunftsgesetzes, sondern auch eines Praxiszukunftsgesetzes auf Bundesebene.



Neben einem Krankenhauszukunftsgesetz bedarf es auch eines Praxiszukunftsgesetzes auf Bundesebene. Ziel ist es, die Digitalisierung in den (Zahn-) Arztpraxen zu fördern: für Investitionen in digitale Praxen und IT-Sicherheit, für eine verstärkte Nutzung von Telemedizin und Telematik und für Anreize für Praxen, ihren Digitalisierungsgrad zu verbessern. Für den Krankenhauszukunftsfonds hatte der Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Dies ist auch für den Umgang mit den besonders sensiblen Patientendaten notwendig.


Gerade die derzeit schlechten Erfahrungen und Startschwierigkeiten mit der Einführung des E-Rezepts zeigen den unbedingten Unterstützungsbedarf im gesamten ambulanten Bereich. Auf Initiative Bayerns haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, das E-Rezept-Gesetz zeitnah zu verbessern.


Um das Vertrauen auf Leistungserbringer- wie Patientenseite in die Vorzüge der Digitalisierung nicht zu verspielen, ist eine gemeinsame Kraftanstrengung - auch finanzieller Natur - vonnöten.

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