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Zahnärztliche Versorgung auch künftig sichern II: Gebührenordnungen anpassen

20.02.2024 - Antrag | 19/2001

Initiatoren:
Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Andrea Behr, Thorsten Freudenberger, Stefan Meyer, Martin Mittag, Helmut Schnotz, Sascha Schnürer, Carolina Trautner, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung endlich ihre Ankündigung umsetzt, die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ und GOZ) zu reformieren und zu modernisieren. Der Landtag stellt fest, dass dies angesichts hoher Kostensteigerungen für die Arzt- und Zahnarztpraxen dringend erforderlich ist.



Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regeln die Abrechnung privatärztlicher beziehungsweise privatzahnärztlicher Leistungen, also medizinische und zahnmedizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Beide Gebührenordnungen sind seit Jahrzehnten nicht angepasst worden.


Die vom Bundesgesundheitsminister öffentlich gemachte Zusage, mit den Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der GOÄ-Novelle in den Dialog zu gehen, wird von der Ärzteschaft dringend eingefordert. Es gilt unverändert, dass eine zügige Novellierung zwingende Voraussetzung für Rechtssicherheit und die Abbildung einer modernen Medizin ist.


Derzeit gibt es rund 4.700 Zahnarztpraxen in Bayern, damit verbunden sind rund 33.000 Arbeitsplätze, Tendenz sinkend, bei gleichzeitig steigendem Versorgungsbedarf in der Bevölkerung. Hintergrund sind auch die massiven Kostensteigerungen in den vergangenen fünf Jahren von bis zu 42 Prozent. Bis zu 14 Praxen schließen pro Monat in Bayern. Damit müssen sich Monat für Monat rund 7.000 Patientinnen und Patienten eine neue Zahnärztin bzw. einen neuen Zahnarzt suchen.


GOÄ und GOZ werden mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnungen der Bundesregierung erlassen. Die GOZ wurde durch Artikel 1 Erste ÄndVO vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2661) mit Wirkung zum 1. Januar 2012 novelliert. Die letzte Novellierung der GOÄ erfolgte zum 1. Januar 1996, sodass eine Überarbeitung erforderlich ist, schreibt selbst das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite.

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