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Antisemitischen, rassistischen und extremistischen Tendenzen und Gewalt an Hochschulen entschieden entgegentreten!

00.00.0000 - Antrag | 19/1874

Initiatoren:
Winfried Bausback, Robert Brannekämper, Thomas Huber, Franc Dierl, Alex Dorow, Martina Gießübel, Josef Heisl, Melanie Huml, Andreas Jäckel, Stefan Meyer, Stephan Oetzinger, Andreas Schalk, Helmut Schnotz, Florian Streibl, Felix Locke, Michael Piazolo, Tobias Beck, Martin Behringer, Martin Brunnhuber, Susann Enders, Stefan Frühbeißer, Johann Groß, Wolfgang Hauber, Bernhard Heinisch, Alexander Hold, Marina Jakob, Michael Koller, Nikolaus Kraus, Josef Lausch, Christian Lindinger, Rainer Ludwig, Ulrike Müller, Bernhard Pohl, Julian Preidl, Anton Rittel, Markus Saller, Martin Scharf, Werner Schießl, Gabi Schmidt, Roswitha Toso, Roland Weigert, Jutta Widmann, Benno Zierer, Felix von Zobel, Thomas Zöller

Der Landtag stellt fest, dass die Freiheit von Studium, Lehre und Forschung ein zentraler Wert unserer freiheitlichen Gesellschaft ist, den es zu schützen gilt.


Der Landtag unterstreicht, dass es gemeinsame Aufgabe von Hochschulen und Freistaat ist, sicherzustellen, dass Studentinnen und Studenten in Bayern weiterhin frei von antisemitischen, extremistischen oder rassistischen Einschüchterungen oder Gewalt studieren können.


Der Landtag begrüßt die Anstrengungen und Maßnahmen, die vor Ort von den Bayerischen Hochschulen im Rahmen ihrer Regelungshoheit zum Schutz der Freiheit von Studium, Lehre und Forschung getroffen werden.


Der Landtag unterstreicht, dass Antisemitismus, Extremismus und Rassismus keinen Platz an Bayerischen Hochschulen haben.


Der Landtag unterstützt die Staatsregierung, den auf maßgebliche Initiative Bayerns beschlossenen -Aktionsplan gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit- der Kultusministerkonferenz (Beschluss vom 7.12.2023) umzusetzen und dabei auch Anpassungen im Hochschulinnovationsgesetz vorzunehmen, um den Hochschulen in der Verfolgung antisemitischer, extremistischer und rassistischer Gewalt zusätzliche rechtssichere Möglichkeiten an die Hand zu geben.



Nach Presseberichten wurde in Berlin ein jüdischer Student durch einen Kommilitonen aus antisemitischem Motiv schwer verletzt. Auch wenn es in Bayern bislang noch keine vergleichbaren Fälle gab, nimmt auch hier die gesellschaftliche Polarisierung zu. Es ist mit der Freiheit von Wissenschaft und den Grundrechten der Mitglieder einer Hochschule nicht vereinbar, wenn für Einzelne Anlass zur Angst vor antisemitischer oder extremistischer Gewalt seitens von Kommilitonen oder anderen Mitgliedern der Hochschule besteht.


Viele Bayerische Hochschulen sehen in ihren Immatrikulationssatzungen entsprechende Möglichkeiten vor, die über Hausverbote hinausgehen und eine Exmatrikulation als letzte Ordnungsmaßnahme vorsehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Hochschulort zu Hochschulort. Angesichts sich zuspitzender gesellschaftlicher Extreme ist eine einheitliche Regelung für alle Hochschulen im Freistaat sinnvoll, um einem aufkeimenden Antisemitismus, Rassismus und Extremismus entschieden entgegenzutreten und die Freiheit von Studium, Lehre und Forschung zu schützen.


 

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