Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat in seiner heutigen Sitzung zwei richtungsweisende Entscheidungen auf den Weg gebracht. Zum einen wurde das so genannte Alimentationsgesetz verabschiedet. Zum anderen wurde dem CSU-Antrag zugestimmt, dass die darin geregelten neuen Orts- und Familienzuschläge rückwirkend ab 1. Januar 2023 um 10 Prozent erhöht werden.
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„Mit unserem Änderungsantrag tragen wir den aktuellen Entwicklungen beim Bürgergeld und der Reform des Wohngeldes Rechnung. Die Anhebung der Zuschläge ist dringend geboten, um die Lebenssituation unserer Bediensteten verantwortungsvoll und zielführend abzubilden“, so MdL Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 seine Rechtsprechung zum sogenannten Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung umfassend fortentwickelt, weshalb auch der Freistaat Bayern aufgefordert war, seine Beamtenbesoldung entsprechend anzupassen. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (Alimentationsgesetz) wird die Beamtenbesoldung nun stärker an den tatsächlichen – familiären und örtlichen – Lebensverhältnissen ausgerichtet.
Daher erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter künftig einen Zuschlag aus zwei Komponenten: Dem Familienzuschlag sowie einem vom Hauptwohnsitz abhängigen Ortszuschlag. Dieser richtet sich nach den Mietstufen des Wohngeldgesetzes. Außerdem werden die bereits bisher für untere Besoldungsgruppen (A3 bis A5) gewährten Kindererhöhungsbeträge angehoben und der Kreis der Berechtigten (A3 bis A10) erweitert.
„Wir wollen für die bayerischen Beschäftigten die besten Rahmenbedingungen. Wir stehen zu unserer Fürsorge und sind uns dieser Pflicht auch in Zukunft bewusst! Die grundlegende Neuregelung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile wird für viele Beamtinnen und Beamten dauerhafte strukturelle Verbesserungen bringen“, so MdL Wolfgang Fackler.
Von dem neuen System profitieren insbesondere:
- Beamte mit Familie und Kindern mit unteren und mittleren Einkommen (A3 bis A10),
- für Beamte mit Familie ab dem vierten Kind werden die Tabellenbeträge nochmals deutlich angehoben,
- Beamte, die einen pflegebedürftigen Angehörigen (mind. Pflegegrad 2) in den Haushalt aufgenommen haben: diese wirken sich künftig wie Kinder aus,
- ledige Beamte und Anwärter in teuren Wohnlagen: diese erhalten künftige die vollen Zuschläge – anders als bei der bisherigen Ballungsraumzulage.
Gleichzeitig gilt für alle bisher Berechtigten eine umfassende Besitzstandsregelung, die sicherstellt, dass sie mindestens die derzeit vorhandenen Leistungen erhalten. Gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen durch das Alimentationsgesetz für die Jahre 2020 bis 2022 sollen bereits im Mai 2023 erfolgen.
MdL Wolfgang Fackler weist darauf hin, dass das Alimentationsgesetz gesondert von den regelmäßigen Bezügeerhöhungen zu betrachten ist. Insbesondere die Anpassung der Besoldung an die Inflation muss Gegenstand der regelmäßigen Besoldungsanpassung sein. Diesbezüglich sind die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder im Herbst 2023 richtungsweisend und maßgeblich.